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04.06.2026 · 5 Min. Lesezeit

Photovoltaik in der Schweiz: Einmalvergütung, Meldung statt Bewilligung

DACH-Recht und Förderung

Wie die Schweizer Einmalvergütung für PV funktioniert: KLEIV, GREIV, HEIV, Pronovo-Antrag und Meldung statt Bewilligung. Stand: 25.05.2026.

Photovoltaik in der Schweiz: Einmalvergütung, Meldung statt Bewilligung

In der Schweiz läuft die staatliche PV-Förderung über Einmalvergütungen, ausgezahlt durch die Pronovo AG. Die alte Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) nimmt seit Jahren keine Neuanlagen mehr auf. Neuinstallationen erhalten stattdessen einen einmaligen Investitionsbeitrag. Drei Programme stehen zur Wahl: KLEIV für kleinere Anlagen, GREIV für große, HEIV für Sonderfälle ohne Eigenverbrauch. Dieser Beitrag erklärt die Programmlogik, die Antragsreihenfolge und die Meldepraxis statt Baubewilligung, mit Stand 25. Mai 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz fördert PV-Neuanlagen ausschließlich über Einmalvergütungen (EIV); die KEV nimmt keine Neuanlagen mehr auf.
  • Drei Programme: KLEIV (< 100 kW, mit Eigenverbrauch), GREIV (≥ 100 kW), HEIV (2–149,99 kW ohne Eigenverbrauch).
  • Förderbetrag bis zu 30 Prozent der Investitionskosten, Auszahlung rund drei Monate nach vollständigem Antrag.
  • Boni für Neigung > 75°, Standort > 1.500 m ü. M., Parkflächenüberdachung.
  • Bei genügend angepassten Dachanlagen reicht Meldung statt Baubewilligung (kantonal geregelt, Swissolar-Richtlinie).
  • Kantonale Förderung kommt zur Bundes-EIV häufig dazu; vor dem Antrag prüfen, sonst verfallen Mittel.
  • Stand: 25.05.2026, nächste Prüfung 25.11.2026.

Wie die Schweizer Förderung tickt

Bis 2018 dominierte die KEV (Kostendeckende Einspeisevergütung), eine über 20 Jahre garantierte Vergütung pro Kilowattstunde. Sie wurde durch das Energiegesetz EnG und die Energieförderungsverordnung EnFV abgelöst. Heute zahlt der Bund einen einmaligen Investitionsbeitrag aus, gestaffelt nach Anlagengröße und Bauform. Die KEV-Pipeline wird abgebaut, neue Anlagen erhalten keine KEV mehr.

Diese Umstellung hat eine wirtschaftliche Folge: Die Förderung deckt einen Teil der Investitionskosten ab, die laufende Wirtschaftlichkeit hängt am Eigenverbrauch. Wer hohen Eigenverbrauch organisiert, fährt deutlich besser als ein Modell, das auf Einspeisung setzt. Der Strommarkt-Tarif für eingespeisten Strom liegt in den meisten Kantonen unter dem Bezugspreis.

Die drei Programme KLEIV, GREIV, HEIV

Die Pronovo AG verwaltet die drei Förderprogramme im Auftrag des Bundesamts für Energie. Jedes Programm hat eine eigene Eignungsgrenze und einen eigenen Antragspfad.

  • KLEIV (Kleinanlagen-EIV): Anlagen mit Modulleistung 2 bis < 100 kW und Eigenverbrauchsmöglichkeit. Antrag nach Installation. Standardfall für Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser.
  • GREIV (Grossanlagen-EIV): Anlagen ab 100 kW Modulleistung. Antrag vor Errichtung (Grundsatzverfügung). Für gewerbliche Dächer, große Mehrfamilienhäuser, Industriegebäude.
  • HEIV (Hochalpine EIV / Sonderform): Anlagen 2 bis 149,99 kW ohne Eigenverbrauch, im Auktionsverfahren oder mit Festbetrag. Für Sonderstandorte (Bergregion, Infrastruktur ohne Verbrauch vor Ort).

Die Programmwahl hängt an Anlagengröße und Eigenverbrauchs-Möglichkeit. Wer die falsche Schiene wählt, riskiert Verzögerungen oder eine vollständige Ablehnung.

Entscheidungstabelle: welches Programm passt

Schema-Box: drei Programme mit Grenzen und Antragspfad.
Schema-Box: drei Programme mit Grenzen und Antragspfad.
AnlagengrößeEigenverbrauchProgrammAntrag wann

2–99,9 kW

ja

KLEIV

nach Installation

2–149,99 kW

nein

HEIV (Auktion oder Festbetrag)

vor Installation

≥ 100 kW

beides

GREIV

vor Errichtung („Grundsatzverfügung")

< 2 kW

keine EIV

kantonale Förderung prüfen

Die untere Grenze von 2 kW lässt Steckersolar außerhalb der Einmalvergütung. Wer in der Schweiz ein Balkonkraftwerk installiert, ist auf kantonale oder städtische Förderung angewiesen, sofern es solche gibt.

Boni und kantonale Förderung

Die EIV besteht aus einem Grundbeitrag plus optionalen Boni, ist also kein einheitlicher Satz. Drei Boni sind 2026 relevant:

  • Hohe Anstellung (> 75° Neigung): für Fassaden-PV und steile Dachanlagen. Der Bonus erkennt an, dass solche Lagen weniger Sommer-, aber mehr Winter-Ertrag liefern.
  • Hochalpiner Standort (> 1.500 m ü. M.): für Anlagen oberhalb der Nebelgrenze mit überdurchschnittlich hohem Winter-Anteil.
  • Parkflächenüberdachung: für PV auf Parkdeck-Strukturen, kombiniert mit Verkehrsflächen-Nutzung.

Zur Bundes-EIV kommen häufig kantonale Zusatzförderungen, die stark variieren. Stadt Zürich, Kanton Bern, Kanton Waadt und mehrere Westschweizer Kantone betreiben eigene Programme. Wer den Pronovo-Antrag stellt, ohne die kantonale Schiene parallel zu prüfen, lässt regelmäßig Geld liegen.

Sie verfolgen die DACH-Förder-Quartalsupdates? Den Q3/2026-Stand finden Sie hier: DACH-Förder- und Rechtsupdate Q3/2026.

Meldung statt Bewilligung: was beim Dach nötig ist

Für genügend angepasste Dachanlagen reicht in vielen Kantonen die Meldung an die Gemeinde statt einer Baubewilligung. „Genügend angepasst" heißt: die Anlage folgt der Dachneigung, hat keine störenden Aufständerungen, ist farblich integriert und überschreitet nicht die Dachfläche. Swissolar publiziert dazu jährliche Empfehlungen, die Kantone setzen diese in ihren Baugesetzen um.

Schema: Meldung statt Bewilligung für angepasste Schweizer Dachanlagen.
Schema: Meldung statt Bewilligung für angepasste Schweizer Dachanlagen.

In der Praxis bedeutet das einen deutlich kürzeren Vorlauf: statt mehrwöchiger Bewilligungsfrist eine Meldung mit kurzen Bearbeitungszeiten. Fassaden-PV, Schrägdach-Aufständerungen mit Aufkippung gegen die Dachebene und größere Sondergeometrien fallen meist nicht unter die Meldepraxis und benötigen weiterhin eine Baubewilligung.

Wann der Antrag wann gestellt wird

Die Antragsreihenfolge ist der häufigste Stolperstein. KLEIV: nach Installation. Wer die Anlage in Betrieb genommen hat, reicht den vollständigen Antrag bei Pronovo ein: Rechnungen, Anlagedaten, Inbetriebnahme-Protokoll. GREIV: vor Errichtung. Der Antrag verlangt eine Grundsatzverfügung, die Pronovo erst nach Prüfung der Anlagenplanung erteilt; erst danach beginnt der Bau. HEIV: vor Installation, weil das Auktionsverfahren die Förderhöhe vor dem Bau festschreibt.

Prozess-Sequenz: Antrag → Bestätigung → Auszahlung (rund drei Monate).
Prozess-Sequenz: Antrag → Bestätigung → Auszahlung (rund drei Monate).

Wer GREIV oder HEIV nach Bauabschluss beantragt, verliert die Förderung. Die Pronovo-Praxis lässt Nachreichungen für Großanlagen nicht zu. KLEIV ist hier konsumentenfreundlicher und der häufigste Standardfall.

Was die 3-Monats-Auszahlung im Haushalt bedeutet

Pronovo gibt eine Bearbeitungszeit von rund drei Monaten nach vollständigem Antrag an. Auszahlung erfolgt einmalig auf das im Antrag angegebene Konto. Drei Folgen im Haushalt:

Animation: Die Auszahlung kommt nach vollständigem Antrag zeitversetzt und sollte in der Liquidität eingeplant werden.

Erstens: die Liquiditätsplanung. Die Investitionskosten sind vorab voll zu tragen, die EIV kommt nachgelagert. Wer Eigenkapital knapp dimensioniert, plant die drei Monate als Brückenphase ein. Zweitens: die Buchhaltung bei Eigentumsgemeinschaften. Die Auszahlung muss auf die Gemeinschaftsbuchhaltung laufen, sonst entstehen steuerliche Fragen. Drittens: die kantonale Förderung kann eine andere Auszahlungslogik haben (Vorabzahlung, ratierliche Auszahlung). Ohne klaren Überblick passieren Doppelmeldungen oder Förderverlust.

Empfehlung mit Schwelle

Empfohlen KLEIV für Anlagen 2 bis 99,9 kW mit Eigenverbrauch, der Standardfall für Einfamilien- und kleinere Mehrfamilienhäuser.

Empfohlen GREIV ab 100 kW; Antrag vor Errichtung, Grundsatzverfügung einplanen.

Empfohlen HEIV nur bei: (a) Anlage 2–149,99 kW, (b) kein Eigenverbrauch möglich, (c) Sondersituation an Standort oder Infrastruktur.

Nicht empfohlen der Antrag ohne kantonalen Förderungs-Check, weil Boni und kantonale Mittel unbeantragt verfallen.

Nicht empfohlen der Verzicht auf die Meldung gegenüber der Gemeinde. Auch wer auf die Baubewilligung verzichtet, muss die Meldung in allen Kantonen einreichen.

DACH-Brücke

In Deutschland regelt das Solarpaket I die Steckersolar-Anmeldung über das Marktstammdatenregister, Aufdach-PV ab 25 kW über eine separate Netzbetreiber-Anmeldung. Details in Balkonkraftwerk anmelden in Deutschland 2026. In Österreich erfolgt die Meldung beim örtlichen Netzbetreiber nach § 17a ElWOG 2010, EAG-Zuschüsse greifen meist erst ab 10 kWp. Details in Balkonkraftwerk anmelden in Österreich. Die Schweiz ist damit der einzige DACH-Markt mit zentraler Einmalvergütung und mit der Meldepraxis anstelle der Bewilligungspflicht.

Auflockerungsbild: Schweizer Dachanlage mit PV-Feld und Voralpen.
Auflockerungsbild: Schweizer Dachanlage mit PV-Feld und Voralpen.

Wer die DACH-Förderlandschaft im Quartalsrhythmus verfolgen will, hat zwei Wege:

  • DACH-Förder- und Rechtsupdate Q3/2026: der nächste Quartalsstand zu Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Häufige Fragen

Kann ich KLEIV und kantonale Förderung kombinieren?

Ja, in den meisten Kantonen ohne Anrechnung; die Bundes-EIV bleibt unangetastet. Einzelne Kantone setzen Kappungsgrenzen, der kantonale Förderhinweis ist maßgeblich.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Pronovo gibt rund drei Monate ab vollständigem Antrag an. Verzögerungen entstehen meist durch fehlende Dokumente; Inbetriebnahme-Protokoll und Rechnungen vorab vollständig vorbereiten.

Ist die Auszahlung steuerpflichtig?

Die EIV gilt nach BFE-Auslegung in der Regel als Investitionsbeitrag und wird steuerlich behandelt wie eine Subvention. Wer die Anlage steuerlich abschreibt, reduziert die Abschreibungsbasis um den EIV-Betrag. Die kantonale Steuerverwaltung gibt den verbindlichen Stand.

Was passiert nach 20 Jahren?

Anders als die KEV ist die EIV einmalig; danach besteht keine Vergütungsgarantie. Die Anlage läuft technisch weiter, die laufende Wirtschaftlichkeit hängt am Eigenverbrauch und am dann gültigen Marktstrompreis.

Brauche ich eine Baubewilligung für mein Schrägdach?

In den meisten Kantonen reicht die Meldung, sofern die Anlage „genügend angepasst" ist (Swissolar-Kriterien). Aufständerungen, die deutlich von der Dachfläche abweichen, brauchen eine Bewilligung.

Was, wenn meine Anlage unter 2 kW liegt?

Steckersolar und kleine Plug-In-Module fallen aus der EIV. Eine kantonale oder städtische Förderung kann greifen; Zürich, Bern, Lausanne und mehrere Westschweizer Kantone führen entsprechende Programme.

Quellen und Stand

Quellen

  1. [1]Pronovo AG: KLEIV, GREIV, HEIV-Förderbedingungen, abgerufen am 25.05.2026
  2. [2]Bundesamt für Energie (BFE): energieschweiz.ch, Förderübersicht
  3. [3]Swissolar: Richtlinie zu „genügend angepassten" PV-Anlagen 2026
  4. [4]Energiegesetz (EnG, SR 730.0)
  5. [5]Energieförderungsverordnung (EnFV, SR 730.03)
  6. [6]Kantonale Förderübersichten (Stand Q2/2026)

Nächste Prüfung dieses Beitrags: 25.11.2026.

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