In der Schweiz läuft die staatliche PV-Förderung über Einmalvergütungen, ausgezahlt durch die Pronovo AG. Die alte Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) nimmt seit Jahren keine Neuanlagen mehr auf. Neuinstallationen erhalten stattdessen einen einmaligen Investitionsbeitrag. Drei Programme stehen zur Wahl: KLEIV für kleinere Anlagen, GREIV für große, HEIV für Sonderfälle ohne Eigenverbrauch. Die Wahl entscheidet über die Höhe und über den Zeitpunkt. Wer bei zwei der drei Programme erst nach dem Bau beantragt, bekommt gar nichts.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz fördert PV-Neuanlagen ausschließlich über Einmalvergütungen (EIV). Die alte KEV nimmt keine Neuanlagen mehr auf.
- Drei Programme: KLEIV (unter 100 kW, mit Eigenverbrauch), GREIV (ab 100 kW), HEIV (2 bis 149,99 kW ohne Eigenverbrauch).
- Der Förderbetrag erreicht bis zu 30 Prozent der Investitionskosten, ausgezahlt rund drei Monate nach vollständigem Antrag.
- Boni gibt es für Neigung über 75°, Standorte über 1.500 m ü. M. und Parkflächenüberdachungen.
- Bei genügend angepassten Dachanlagen reicht die Meldung statt einer Baubewilligung (kantonal geregelt, Swissolar-Richtlinie).
- Kantonale Förderung kommt häufig dazu. Wer sie nicht vor dem Antrag prüft, lässt Mittel verfallen.
Wie die Schweizer Förderung tickt
Bis 2018 dominierte die KEV (Kostendeckende Einspeisevergütung), eine über 20 Jahre garantierte Vergütung pro Kilowattstunde. Sie wurde durch das Energiegesetz EnG und die Energieförderungsverordnung EnFV abgelöst. Heute zahlt der Bund einen einmaligen Investitionsbeitrag aus, gestaffelt nach Anlagengröße und Bauform. Die KEV-Pipeline wird abgebaut, neue Anlagen erhalten keine KEV mehr.
Diese Umstellung hat eine wirtschaftliche Folge: Die Förderung deckt einen Teil der Investitionskosten ab, die laufende Wirtschaftlichkeit hängt am Eigenverbrauch. Wer hohen Eigenverbrauch organisiert, fährt deutlich besser als ein Modell, das auf Einspeisung setzt. Der Strommarkt-Tarif für eingespeisten Strom liegt in den meisten Kantonen unter dem Bezugspreis.
Die drei Programme KLEIV, GREIV, HEIV
Die Pronovo AG verwaltet die drei Förderprogramme im Auftrag des Bundesamts für Energie. Jedes Programm hat eine eigene Eignungsgrenze und einen eigenen Antragspfad.
- KLEIV (Kleinanlagen-EIV): Anlagen mit Modulleistung 2 bis < 100 kW und Eigenverbrauchsmöglichkeit. Antrag nach Installation. Standardfall für Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser.
- GREIV (Grossanlagen-EIV): Anlagen ab 100 kW Modulleistung. Antrag vor Errichtung (Grundsatzverfügung). Für gewerbliche Dächer, große Mehrfamilienhäuser, Industriegebäude.
- HEIV (Hochalpine EIV / Sonderform): Anlagen 2 bis 149,99 kW ohne Eigenverbrauch, im Auktionsverfahren oder mit Festbetrag. Für Sonderstandorte (Bergregion, Infrastruktur ohne Verbrauch vor Ort).
Die Programmwahl hängt an Anlagengröße und Eigenverbrauchs-Möglichkeit. Wer die falsche Schiene wählt, riskiert Verzögerungen oder eine vollständige Ablehnung.
Entscheidungstabelle: welches Programm passt

| Anlagengröße | Eigenverbrauch | Programm | Antrag wann |
|---|---|---|---|
2–99,9 kW | ja | KLEIV | nach Installation |
2–149,99 kW | nein | HEIV (Auktion oder Festbetrag) | vor Installation |
≥ 100 kW | beides | GREIV | vor Errichtung („Grundsatzverfügung") |
< 2 kW | – | keine EIV | kantonale Förderung prüfen |
Die untere Grenze von 2 kW lässt Steckersolar außerhalb der Einmalvergütung. Wer in der Schweiz ein Balkonkraftwerk installiert, ist auf kantonale oder städtische Förderung angewiesen, sofern es solche gibt.
Boni und kantonale Förderung
Die EIV besteht aus einem Grundbeitrag plus optionalen Boni, ist also kein einheitlicher Satz. Drei Boni sind 2026 relevant:
- Hohe Anstellung (> 75° Neigung): für Fassaden-PV und steile Dachanlagen. Der Bonus erkennt an, dass solche Lagen weniger Sommer-, aber mehr Winter-Ertrag liefern.
- Hochalpiner Standort (> 1.500 m ü. M.): für Anlagen oberhalb der Nebelgrenze mit überdurchschnittlich hohem Winter-Anteil.
- Parkflächenüberdachung: für PV auf Parkdeck-Strukturen, kombiniert mit Verkehrsflächen-Nutzung.
Zur Bundes-EIV kommen häufig kantonale Zusatzförderungen, die stark variieren. Stadt Zürich, Kanton Bern, Kanton Waadt und mehrere Westschweizer Kantone betreiben eigene Programme; das sind Beispiele, keine abschließende Liste. Steht Ihr Kanton nicht darunter, heißt das nicht, dass es dort nichts gibt. Die Energiefachstelle des Kantons ist die verlässliche Auskunft, und ein Anruf vor dem Pronovo-Antrag kostet weniger als eine verfallene Frist. Wer den Bundesantrag ohne diese Prüfung stellt, lässt regelmäßig Geld liegen; den jeweils aktuellen Stand über alle drei Länder führt das DACH-Förder- und Rechtsupdate Q3/2026 nach.
Meldung statt Bewilligung: was beim Dach nötig ist
Für genügend angepasste Dachanlagen entfällt in vielen Kantonen die Baubewilligung; die Meldung an die Gemeinde bleibt davon unberührt und ist in jedem Fall einzureichen. „Genügend angepasst" heißt: die Anlage folgt der Dachneigung, hat keine störenden Aufständerungen, ist farblich integriert und überschreitet nicht die Dachfläche. Swissolar publiziert dazu jährliche Empfehlungen, die Kantone setzen diese in ihren Baugesetzen um.
In der Praxis bedeutet das einen deutlich kürzeren Vorlauf: statt mehrwöchiger Bewilligungsfrist eine Meldung mit kurzen Bearbeitungszeiten. Fassaden-PV, Schrägdach-Aufständerungen mit Aufkippung gegen die Dachebene und größere Sondergeometrien fallen meist nicht unter die Meldepraxis und benötigen weiterhin eine Baubewilligung.
Wann der Antrag gestellt wird
Die Antragsreihenfolge ist der häufigste Stolperstein. Bei KLEIV wird nach der Installation beantragt. Wer die Anlage in Betrieb genommen hat, reicht den vollständigen Antrag bei Pronovo ein, mit Rechnungen, Anlagedaten und Inbetriebnahme-Protokoll. Bei GREIV liegt der Antrag vor der Errichtung. Pronovo erteilt dafür erst nach Prüfung der Anlagenplanung eine Grundsatzverfügung, und erst danach beginnt der Bau. HEIV verlangt den Antrag ebenfalls vor der Installation, weil das Auktionsverfahren die Förderhöhe vor dem Bau festschreibt.

Wer GREIV oder HEIV nach Bauabschluss beantragt, verliert die Förderung. Die Pronovo-Praxis lässt Nachreichungen für Großanlagen nicht zu. KLEIV ist hier konsumentenfreundlicher und der häufigste Standardfall.
Was die 3-Monats-Auszahlung im Haushalt bedeutet
Pronovo gibt eine Bearbeitungszeit von rund drei Monaten nach vollständigem Antrag an, ausgezahlt wird einmalig auf das im Antrag angegebene Konto. Die Anlage ist zu diesem Zeitpunkt längst bezahlt.
Was das an Geld bedeutet, rechnet sich an der eigenen Offerte aus. Annahme für diese Rechnung: eine Dachanlage mit 9 kW Modulleistung, Offertsumme 20.000 CHF. Setzen Sie Ihren tatsächlichen Betrag ein, der Rechenweg bleibt derselbe. Erreicht die Einmalvergütung die genannten 30 Prozent, sind das 6.000 CHF. Diese 6.000 CHF tragen Sie zunächst selbst; zurück kommen sie erst rund 3 Monate nach dem vollständigen Antrag, der seinerseits erst nach der Installation gestellt wird. Zwischen Schlussrechnung und Gutschrift liegen damit realistisch 90 Tage, in denen die volle Summe gebunden ist. Bei einer 4-kW-Anlage für 11.000 CHF wären es entsprechend 3.300 CHF über denselben Zeitraum.
Diese Verzögerung wirkt an drei Stellen.
- Liquiditätsplanung. Die Investitionskosten sind vorab voll zu tragen, die EIV kommt nachgelagert. Wer Eigenkapital knapp dimensioniert, plant die drei Monate als Brückenphase ein.
- Buchhaltung bei Eigentumsgemeinschaften. Die Auszahlung muss auf die Gemeinschaftsbuchhaltung laufen, sonst entstehen steuerliche Fragen.
- Kantonale Förderung. Sie kann eine andere Auszahlungslogik haben (Vorabzahlung, ratierliche Auszahlung). Ohne klaren Überblick passieren Doppelmeldungen oder Förderverlust.
Die zwei Fehler, die Förderung kosten
Beide passieren erfahrenen Bauherren, und beide sind vermeidbar.
- Der Pronovo-Antrag ohne kantonalen Check. Bundes-EIV und kantonale Förderung sind getrennte Verfahren mit eigenen Fristen. Wer nur das eine stellt, bekommt auch nur das eine.
- Bewilligungsfrei mit anmeldefrei verwechselt. Dass für eine genügend angepasste Anlage keine Baubewilligung nötig ist, heißt nicht, dass gar nichts einzureichen wäre. Die Meldung an die Gemeinde bleibt.
Der zweite Fehler ist der teurere, weil er erst auffällt, wenn die Anlage steht. Eine nachträglich gemeldete Anlage bleibt zwar förderfähig, kann aber eine baurechtliche Prüfung nach sich ziehen, die vorher eine Formalie gewesen wäre.
Was die Schweiz von Deutschland und Österreich unterscheidet
Die Schweiz ist der einzige DACH-Markt, der die Förderung an einer zentralen Stelle bündelt und beim Bauen mit einer Meldung auskommt, wo die Nachbarn ein Verfahren führen. Beides zusammen macht den Weg kürzer, verlagert aber die Sorgfalt: Sie holen sich das Geld selbst ab, niemand rechnet es Ihnen über zwanzig Jahre zu.
In Deutschland läuft die Anmeldung über das Marktstammdatenregister, Aufdach-PV ab 25 kW zusätzlich über den Netzbetreiber; eine zentrale Investitionsförderung wie die EIV gibt es dort nicht. In Österreich meldet man beim örtlichen Netzbetreiber nach § 17a ElWOG, EAG-Zuschüsse greifen meist erst ab 10 kWp.
Häufige Fragen
Kann ich KLEIV und kantonale Förderung kombinieren?
Ja, in den meisten Kantonen ohne Anrechnung; die Bundes-EIV bleibt unangetastet. Einzelne Kantone setzen Kappungsgrenzen, der kantonale Förderhinweis ist maßgeblich.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Pronovo gibt rund drei Monate ab vollständigem Antrag an. Verzögerungen entstehen meist durch fehlende Dokumente; Inbetriebnahme-Protokoll und Rechnungen vorab vollständig vorbereiten.
Ist die Auszahlung steuerpflichtig?
Die EIV gilt nach BFE-Auslegung in der Regel als Investitionsbeitrag und wird steuerlich behandelt wie eine Subvention. Wer die Anlage steuerlich abschreibt, reduziert die Abschreibungsbasis um den EIV-Betrag. Die kantonale Steuerverwaltung gibt den verbindlichen Stand.
Was passiert nach 20 Jahren?
Anders als die KEV ist die EIV einmalig; danach besteht keine Vergütungsgarantie. Die Anlage läuft technisch weiter, die laufende Wirtschaftlichkeit hängt am Eigenverbrauch und am dann gültigen Marktstrompreis.
Brauche ich eine Baubewilligung für mein Schrägdach?
In den meisten Kantonen reicht die Meldung, sofern die Anlage „genügend angepasst" ist (Swissolar-Kriterien). Aufständerungen, die deutlich von der Dachfläche abweichen, brauchen eine Bewilligung.
Was, wenn meine Anlage unter 2 kW liegt?
Steckersolar und kleine Plug-In-Module fallen aus der EIV. Eine kantonale oder städtische Förderung kann greifen; Zürich, Bern, Lausanne und mehrere Westschweizer Kantone führen entsprechende Programme.
Förderstand im Blick behalten

DACH-Recht und Förderung
Balkonkraftwerk anmelden in Österreich: Engpassleistung und Netzvertrag
Zwei Wochen Vorlauf, neun zuständige Versorger und eine Schweigefrist im Wohnungseigentum: was die Meldung 2026 in Österreich tatsächlich verlangt.

DACH-Recht und Förderung
Balkonkraftwerk anmelden 2026: was im Haushalt wirklich passiert
So melden Sie Ihr Balkonkraftwerk 2026 korrekt im Marktstammdatenregister an — mit Grenzwerten, Folgen im Haushalt und Überblick für Österreich und die Schweiz.
