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08.06.2026 · 5 Min. Lesezeit

Einspeisevergütung Deutschland 2026: aktuelle Sätze und Reform-Ausblick

DACH-Recht und Förderung

Aktuelle EEG-Sätze 2026, Degression im August und Reform-Pläne 2027. Schwelle Teil- vs. Volleinspeisung mit Beispielrechnung. Stand: 25.05.2026.

Einspeisevergütung Deutschland 2026: aktuelle Sätze und Reform-Ausblick

Die EEG-Einspeisevergütung ist 2026 noch in Kraft, halbjährlich gedeckelt und für 20 Jahre garantiert. Das Schlagwort von der Abschaffung trifft erst auf die für 2027 geplante Reform zu, und auch dort nur auf neue Anlagen ab einer bestimmten Größe. Wer heute eine PV-Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich die aktuellen Sätze für zwei Jahrzehnte. Wer 2027 in Betrieb geht, fällt voraussichtlich in ein neues Modell mit CfD-Ausschreibung für mittlere Klassen. Dieser Beitrag sortiert die aktuellen BNetzA-Sätze, den Solarpaket-I-Aufschlag und die Reformpläne, mit Stand 25. Mai 2026 und halbjährlichem Update-Zyklus.

Das Wichtigste in Kürze

  • Aktuelle Sätze ab 01.02.2026 (bis 10 kWp): 7,78 ct/kWh Teileinspeisung, 12,34 ct/kWh Volleinspeisung.
  • Degression 1 Prozent pro Halbjahr, nächste Senkung am 01.08.2026.
  • Solarpaket-I-Aufschlag 1,5 ct/kWh für Volleinspeiser; in BNetzA-Tabellen noch nicht eingerechnet.
  • 20 Jahre Förderdauer nach Inbetriebnahme (§ 25 EEG 2023): Wer 2026 ans Netz geht, sichert die Sätze bis 2046.
  • Reform 2027: voraussichtlich CfD-Modell für Anlagen ab 25 kWp, kleinere Anlagen vermutlich weiter mit Vergütungsmodell.
  • Steckersolar im vereinfachten Verfahren: kein Vergütungsanspruch, dort gilt der Verzicht nach § 48 EEG 2023.
  • Stand: 25.05.2026, nächste Prüfung 25.11.2026.

Die aktuellen Sätze 2026

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht halbjährlich die Fördersätze nach EEG. Maßgeblich für die Inbetriebnahme ab 01.02.2026 sind folgende Werte:

Anlagen-KlasseTeileinspeisung ab 01.02.2026Volleinspeisung ab 01.02.2026Senkung 01.08.2026

bis 10 kWp

7,78 ct/kWh

12,34 ct/kWh

7,71 / 12,23 ct/kWh

bis 40 kWp

6,73 ct/kWh

10,35 ct/kWh

weitere Stufe

bis 100 kWp

5,50 ct/kWh

10,35 ct/kWh

weitere Stufe

Sonstige (Freifläche etc.)

6,26 ct/kWh

6,26 ct/kWh

Die Werte gelten für Anlagen, die im jeweiligen Halbjahr in Betrieb genommen werden, und bleiben für 20 Jahre fest. Eine spätere Senkung der Halbjahres-Sätze für neue Anlagen lässt die individuelle Vergütung unberührt. Wer also im April 2026 in Betrieb nimmt, erhält 7,78 ct (Teil) bzw. 12,34 ct (Voll) bis April 2046, unverändert über die gesamte Förderdauer.

Teil- vs. Volleinspeisung: was wann passt

Teileinspeisung ist der Standardfall für Anlagen mit Eigenverbrauch. Der Haushalt verbraucht den Solarstrom direkt, der Überschuss fließt ins Netz und wird mit dem Teileinspeise-Satz vergütet. Die Wirtschaftlichkeit folgt aus zwei Quellen: direkter Eigenverbrauch ersetzt teuren Netzstrom, der Reststrom bringt die Einspeisevergütung.

Schema der EEG-Verguetungsklassen bis 10, bis 40 und bis 100 kWp.
Schema der EEG-Verguetungsklassen bis 10, bis 40 und bis 100 kWp.

Volleinspeisung vergütet den gesamten erzeugten Strom mit dem höheren Volleinspeise-Satz. Der Haushalt bezieht weiterhin Netzstrom für den Eigenverbrauch. Diese Konstellation lohnt sich rein rechnerisch nur bei sehr niedrigem Eigenverbrauchspotenzial oder bei Anlagen ohne Verbrauchsmöglichkeit am Standort.

VerbrauchsprofilEmpfehlung

< 1.500 kWh / Jahr, keine Großverbraucher

Volleinspeisung erwägen

1.500–4.000 kWh, kein E-Auto, keine Wärmepumpe

Teileinspeisung (Standardfall)

> 4.000 kWh ODER Wärmepumpe / Wallbox geplant

Teileinspeisung, Speicher prüfen

Steckersolar ≤ 800 VA / 2.000 Wp

kein Vergütungsanspruch (Verzicht)

Degression und nächste Senkung August 2026

Das EEG sieht eine Degression von 1 Prozent pro Halbjahr für Neuanlagen vor. Wer also später in Betrieb nimmt, erhält eine niedrigere Vergütung, fixiert dann allerdings für die folgenden 20 Jahre. Der Anreiz, eine Anlage „noch schnell vor der Degression" in Betrieb zu nehmen, ist real, rechtfertigt aber selten Panikkäufe: 1 Prozent von 7,78 ct sind etwa 0,08 ct pro Kilowattstunde, über 20 Jahre bei einer typischen 8-kWp-Anlage mit 3.000 kWh Einspeisung rund 50 Euro Differenz. Eine schlecht konfigurierte Anlage kann das Vielfache an Ertragsverlust produzieren.

Schema-Vergleich Teileinspeisung vs. Volleinspeisung mit Eigenverbrauch und Netzpfad.
Schema-Vergleich Teileinspeisung vs. Volleinspeisung mit Eigenverbrauch und Netzpfad.

Solarpaket-I-Aufschlag, was in den Tabellen noch fehlt

Das Solarpaket I (BGBl. I 2024 Nr. 151, in Kraft seit 16.05.2024) sieht für Volleinspeiser einen Aufschlag von 1,5 ct/kWh vor. Dieser Aufschlag fehlt in den meisten BNetzA-Übersichtstabellen. Er erscheint als separater Posten auf der EEG-Abrechnung des Netzbetreibers. Für die 10-kWp-Klasse mit Volleinspeisung bedeutet das real 13,84 ct/kWh statt der ausgewiesenen 12,34 ct/kWh.

Bei Teileinspeisern entfällt der Aufschlag. Wer den Wechsel von Teil- zu Volleinspeisung erwägt, bezieht den Aufschlag in die Rechnung mit ein. Er macht die Volleinspeisung in eng definierten Konstellationen wirtschaftlicher als ohne Aufschlag.

Sie verfolgen die Förder- und Rechtsentwicklung im Quartalsrhythmus? Das nächste DACH-Update steht hier: DACH-Förder- und Rechtsupdate Q3/2026.

Was die Reform 2027 plant, und was sie nicht plant

Das Bundeswirtschafts- und Energieministerium hat 2025 Eckpunkte für eine EEG-Reform mit Wirkung zum 01.01.2027 vorgelegt. Die zentralen Pläne nach aktuellem Stand:

  • CfD-Ausschreibung für Anlagen ab 25 kWp: Statt fixer Vergütung tritt ein Contracts-for-Difference-Modell: Der Marktpreis wird über die Marktprämie auf einen Garantiepreis aufgestockt.
  • Vermarktungs-Pflicht für mittlere Klassen: Anlagen ab 25 kWp müssen ihren Strom über Direktvermarktung absetzen.
  • Bis 25 kWp voraussichtlich Fortbestand des Vergütungsmodells: Kleinanlagen für Eigenheime sollen weiter pauschal vergütet werden.

Was die Reform bewusst ausklammert: eine pauschale Abschaffung. Das in Foren oft zitierte „die Einspeisevergütung wird 2026 abgeschafft" widerspricht dem aktuellen Stand. Wer den BMWE-Konsultationsstand verfolgen will, findet die Eckpunkte auf der Ministeriums-Website und in der BNetzA-Konsultations-Plattform.

Was Steckersolar-Anlagen anders machen

Im vereinfachten Verfahren nach Solarpaket I gilt für Steckersolar ein Vergütungs-Verzicht nach § 48 EEG 2023. Der Verzicht ist Voraussetzung dafür, dass die einmalige MaStR-Anmeldung die separate Netzbetreiber-Meldung ersetzt. Die Bundesnetzagentur leitet die Daten weiter, ohne dass eine Vergütungs-Abrechnung aufgesetzt wird.

Praktisch heißt das: Steckersolar-Betreiber sehen die EEG-Tabelle, die Werte gelten für sie aber nur theoretisch. Wer dennoch Vergütung will, muss aus dem vereinfachten Verfahren in das reguläre Aufdach-PV-Verfahren wechseln, was den Tausch von 800-VA-Wechselrichter und 2.000-Wp-Modulen erfordert. Details in Balkonkraftwerk anmelden in Deutschland 2026.

Beispielrechnung Vier-Personen-Haushalt 8 kWp

Anlage: 8 kWp Aufdach-PV, Süd 30°, in Betrieb 04/2026. Ertrag (DWD-Mittelwert Deutschland): ca. 8.000 kWh/Jahr. Eigenverbrauch (Vier-Personen-Haushalt, 4.500 kWh Jahresverbrauch, ohne Speicher): ca. 1.800 kWh. Einspeisung: ca. 6.200 kWh/Jahr.

Ruhige Eigenheim-Szene mit PV-Dach, Zweirichtungszaehler und Einspeisepfad ins Netz.
Ruhige Eigenheim-Szene mit PV-Dach, Zweirichtungszaehler und Einspeisepfad ins Netz.

Erlös aus Einspeisung 2026 (Teileinspeisung): 6.200 kWh × 7,78 ct = rund 482 Euro/Jahr. Erlös über 20 Jahre (fixer Satz, ohne Inflation): rund 9.640 Euro.

Mit einem 8-kWh-Speicher und Eigenverbrauchsquote 70 Prozent verschiebt sich die Bilanz: Einspeisung sinkt auf ca. 2.400 kWh/Jahr, Erlös auf rund 187 Euro/Jahr. Die ersparten Netzkosten (rund 2.400 kWh × 35 ct = 840 Euro/Jahr) wiegen die geringere Einspeisung deutlich auf. Details zur Speicher-Auslegung in Speicher-Größe nach Jahresverbrauch.

Empfehlung mit Schwelle

Schwelle im Überblick

Empfohlen Teileinspeisung, wenn:

  • Eigenverbrauchsfenster ≥ 4 Stunden tagsüber besteht, oder
  • Wärmepumpe oder Wallbox geplant ist (höherer Eigenverbrauch absehbar)

Empfohlen Volleinspeisung nur, wenn:

  • Jahresverbrauch < 1.500 kWh und
  • keine zusätzlichen Großverbraucher in Planung

Nicht empfohlen Anmeldung als Volleinspeiser bei Steckersolar im vereinfachten Verfahren, dort gilt Verzicht. Nicht empfohlen Panik-Inbetriebnahme „vor der Degression": Die 0,08 ct Halbjahres-Differenz rechtfertigt keine überstürzte Konfiguration.

DACH-Brücke

In Österreich wird Einspeisung über den OeMAG-Marktpreis vergütet, typische Größenordnung um 10 ct/kWh, monatlich variabel. Details in OeMAG-Marktpreis lesen und richtig einordnen. In der Schweiz erfolgt die Förderung ausschließlich über Einmalvergütung (KLEIV/GREIV/HEIV), eine fortlaufende Einspeisevergütung entfällt. Details in Photovoltaik in der Schweiz.

Häufige Fragen

Wird die Einspeisevergütung 2026 abgeschafft?

Nein. Die Vergütung ist 2026 in Kraft. Die für 2027 geplante Reform sieht für Anlagen ab 25 kWp eine CfD-Umstellung vor, für kleinere Anlagen voraussichtlich Fortbestand des Vergütungsmodells.

Was bedeutet 20 Jahre Förderdauer?

Die Vergütung wird ab dem Inbetriebnahme-Datum für 20 Jahre garantiert (§ 25 EEG 2023). Eine spätere Senkung der Halbjahres-Sätze für neue Anlagen lässt die individuelle Vergütung unberührt.

Soll ich noch vor August 2026 in Betrieb gehen?

Nur, wenn die Anlagenplanung ohnehin abgeschlossen ist. Die Halbjahres-Degression von 1 Prozent (0,08 ct/kWh) summiert sich über 20 Jahre auf eine kleine Größenordnung; eine schlecht konfigurierte Anlage kostet deutlich mehr.

Was ist mit Ü20-Anlagen?

Anlagen, deren 20-jährige Förderdauer endet, fallen in die Vermarktung am Marktpreis. Die Vermarktungskosten reduzieren den Erlös; viele Eigentümer wechseln nach Ü20 in den Eigenverbrauchs-Modus oder die direkte Marktvermarktung über einen Aggregator.

Wann kommt die nächste BNetzA-Tabelle?

Halbjährlich. Die nächste Veröffentlichung folgt zum 01.08.2026 mit den dann gültigen Sätzen für Inbetriebnahmen im zweiten Halbjahr.

Bezieht sich der 1,5-ct-Aufschlag auf Teil- oder Volleinspeisung?

Nur auf Volleinspeisung. Für Teileinspeiser gilt der reguläre BNetzA-Satz ohne Aufschlag. Wer die DACH-Förderlandschaft im Quartalsrhythmus verfolgen will: DACH-Förder- und Rechtsupdate Q3/2026.

Quellen und Stand

Quellen

  1. [1]Bundesnetzagentur: EEG-Fördersätze 2026, abgerufen am 25.05.2026
  2. [2]§ 48, § 25, § 49 EEG 2023
  3. [3]Solarpaket I: BGBl. I 2024 Nr. 151, Inkrafttreten 16.05.2024
  4. [4]BMWE: Eckpunkte EEG-Reform 2027 (Konsultationsstand 2025)
  5. [5]BNetzA: Konsultations-Plattform zur EEG-Reform
  6. [6]ADAC: Photovoltaik-Ratgeber 2026
  7. [7]Verbraucherzentrale: Einspeisevergütung-Übersicht 2026

Nächste Prüfung dieses Beitrags: 25.11.2026 (Halbjahres-Zyklus, Hot-Fact-Re-Check).

Halbjährliche Sätze-Kurve 2024 bis 2027 für Teil- und Volleinspeisung, 10-kWp-Klasse.
Halbjährliche Sätze-Kurve 2024 bis 2027 für Teil- und Volleinspeisung, 10-kWp-Klasse.
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