Wer im Kanton Aargau eine Photovoltaik-Anlage anmeldet, braucht drei Stellen: die Standortgemeinde für das Baurecht, die AEW Energie AG als Netzbetreiber für den Netzanschluss und die Pronovo AG als Förderabwickler des Bundes. Der häufigste Irrtum ist, dass eine dieser Anmeldungen die übrigen mitträgt. Sie tut es nicht. Wer den Pronovo-Antrag zu spät einreicht, verliert die Einmalvergütung vollständig, und zwar ohne Rechtsbehelf: Der Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach Inbetriebnahme vorliegen.
Dieser Beitrag legt die drei Anmeldewege offen: was wann an wen geht, welche Fristen zählen und ab welcher Anlagengrösse die Einmalvergütung wirtschaftlich trägt. Die Einmalvergütung ist der einmalige Investitionsbeitrag des Bundes, mit dem die Schweiz seit dem Auslaufen der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) neue PV-Anlagen fördert.
Das Wichtigste in Kürze

- Drei getrennte Wege: Gemeinde (Baurecht via EVEN-Plattform), AEW Energie AG (Netzanschluss) und Pronovo (Einmalvergütung) folgen je eigenem Timing und eigener Frist.
- Weg A und Weg B laufen parallel vor Baubeginn; Weg C: der Pronovo-Antrag: erst nach Inbetriebnahme.
- Zwölf-Monats-Frist bei Pronovo: Wer den Einmalvergütungs-Antrag später als zwölf Monate nach Inbetriebnahme stellt, verliert die Förderung endgültig [1].
- Schwelle 2 kWp: Unter rund 2 kWp trägt die Einmalvergütung den Aufwand kaum; darüber greift die KLEIV (Kleine Einmalvergütung).
- Kein kantonaler PV-Direktzuschuss im Aargau 2026 nach heutigem Stand; städtische Programme (Aarau) gesondert prüfen [4].
- Stand: 3.7.2026.
Drei Stellen, eine Anlage: das Aargauer Anmeldegefüge

Im Kanton Aargau gibt es drei Anmeldestellen für eine PV-Anlage, und sie folgen unterschiedlichem Timing. Prüfen Sie zuerst, welcher Netzbetreiber für Ihren Standort zuständig ist: Im Grossteil des Kantons ist das die AEW Energie AG, in der Stadt Aarau die IBAarau AG, in Lenzburg die Stadtwerke Lenzburg (SWL), dazu einzelne lokale Regionalwerke [2]. Welcher Verteilnetzbetreiber (VNB) Ihr Grundstück versorgt, entscheidet, wohin das Anschlussgesuch geht.
Die folgende Übersicht ordnet die drei Wege mit zuständiger Stelle und Frist. Sie ist der Kern dieses Beitrags: kein anderer Ratgeber stellt alle drei Anmeldewege mit ihrem Timing nebeneinander.
| Weg | Zuständige Stelle | Frist / Bedingung |
|---|---|---|
A: Baurechtliche Freigabe | Standortgemeinde via EVEN-Plattform (Kanton AG) [3] | Vor Baubeginn; 30-Tage-Wartefrist nach Einreichung. Meldeverfahren genügt für „genügend angepasste" Anlagen |
B: Netzanschluss | AEW Energie AG (bzw. zuständiger VNB) [2] | Anschlussgesuch vor Baubeginn; Antwort der AEW rund drei Wochen. Installationsanzeige durch konzessionierten Installateur |
C: Einmalvergütung | Pronovo AG [1] | Antrag nach Inbetriebnahme, spätestens zwölf Monate danach. Fristversäumnis = vollständiger Förderverlust |
Warum die Reihenfolge zählt: Weg A und Weg B laufen parallel, beide vor Baubeginn. Weg C folgt erst nach Inbetriebnahme. Wer A oder B vergisst, verzögert den Baustart. Wer C vergisst oder zu spät einreicht, verliert die Förderung, und diesen Verlust holt keine Behörde zurück.
Weg A: Baurechtliche Freigabe: Meldeverfahren oder Baubewilligung?

Die meisten Eigenheimbesitzer im Kanton Aargau brauchen für ihre Dachanlage nur ein Meldeverfahren, aber die 30-Tage-Wartefrist müssen Sie einplanen. Die Meldung läuft über die EVEN-Plattform des Kantons; nach Einreichung gilt eine gesetzliche Wartefrist von 30 Tagen, in der die Gemeinde Einwände erheben kann [3].
Das Meldeverfahren genügt für Aufdach-Anlagen, die als „genügend angepasst" gelten: Sie folgen der Dachneigung, verzichten auf störende Aufständerungen und überschreiten die Dachfläche nicht [3][5]. Eine Baubewilligung wird dagegen fällig, wenn eines der folgenden Merkmale zutrifft:
- geschützte Ortsbilder (ISOS-A-Objekte) oder Gebäude unter Denkmalschutz,
- Aufständerung der Module gegen die Dachebene,
- Fassadenintegration mit struktureller Veränderung.
Das Meldeverfahren ist in der Regel gebührenfrei, die Baubewilligung meist gebührenpflichtig. Für eine Aufdach-Anlage auf einem nicht geschützten Gebäude genügt die Meldung: planen Sie dafür 30 Tage Vorlaufzeit ein. Steht Ihr Objekt in einer schützenswerten Ortslage, beziehen Sie das Bauamt frühzeitig ein.
Weg B: Netzanschluss bei der AEW: das Meldewesen-Portal
Das Anschlussgesuch an die AEW muss vor Baubeginn gestellt werden, und nur ein konzessionierter Elektroinstallateur darf die Installationsanzeige einreichen. Eine Selbstinstallation des Netzanschlusses ist ausgeschlossen; diese Pflicht ziehen sich durch alle einschlägigen Aargauer Quellen [2].
Die AEW führt den Anschlussprozess über ihr Meldewesen-Portal und beantwortet ein Anschlussgesuch nach rund drei Wochen [2]. Vor der Inbetriebnahme reicht Ihr Installateur den Sicherheitsnachweis (SiNa) ein: auch das ist Pflicht und Sache des konzessionierten Betriebs.
Der Einspeisetarif der AEW für den ins Netz abgegebenen Strom ist der wirtschaftlich variabelste Punkt. Nach vorliegenden Angaben bewegt sich die Rückliefervergütung im Bereich von rund 6 bis 11 Rappen je Kilowattstunde; die Quellen weichen hier voneinander ab [2]. Stand 2026, vor Antrag mit der zuständigen Stelle prüfen: Der aktuelle Tarif hängt am Marktpreis und wird periodisch angepasst, weshalb er sich nicht als Fixwert planen lässt. Für die Wirtschaftlichkeit zählt ohnehin weniger der Einspeisetarif als der Eigenverbrauch: also der Anteil des selbst erzeugten Stroms, den Sie direkt im Haushalt nutzen, statt ihn zum niedrigeren Tarif einzuspeisen.
Das Anschlussgesuch bei der AEW und das Meldeverfahren bei der Gemeinde können parallel laufen. Beauftragen Sie Ihren Installateur, beide gleichzeitig einzureichen: das spart gegenüber einem sequenziellen Vorgehen mehrere Wochen Vorlaufzeit.
Weg C: Pronovo Einmalvergütung: Fristen und Schwellen
Die Einmalvergütung des Bundes wird über die Pronovo AG abgewickelt, und der Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach Inbetriebnahme eingereicht sein, sonst verfällt der Anspruch vollständig [1]. Diese Frist wird nicht verlängert, und es gibt keinen Rechtsbehelf für Versäumnisse. Sie ist der teuerste Stolperstein des ganzen Verfahrens.
Für die üblichen Eigenheim-Anlagen greift die KLEIV (Kleine Einmalvergütung) für Anlagen bis 30 kWp; grössere Anlagen laufen über die GREIV. Der KLEIV-Beitrag liegt nach vorliegenden Angaben bei rund 360 Franken je Kilowatt-Peak [1]. Stand 2026, vor Antrag mit der zuständigen Stelle prüfen: Die Fördersätze werden regelmässig überprüft und können angepasst worden sein. Als Orientierung, nicht als Zusage:
- Eine 8-kWp-Anlage ergibt eine KLEIV in der Grössenordnung von rund 2.880 Franken.
- Eine 20-kWp-Anlage ergibt rund 7.200 Franken.
Daraus folgt die Schwelle: Ab rund 2 kWp trägt die Einmalvergütung den administrativen Aufwand sinnvoll. Bei einer 2-kWp-Anlage liegt der KLEIV-Ertrag bei etwa 720 Franken: darunter rechtfertigt der Betrag den Antrag kaum.
Für die Bearbeitung nennt Pronovo als Richtwert rund drei Monate ab vollständigem Antrag; ein garantierter Zeitrahmen ist das nicht. Für Neubauten gilt eine eigene Frist: Bei Gebäuden, die jünger als fünf Jahre sind, dürfen die Betriebskosten der PV-Anlage steuerlich erst nach Ablauf dieser Fünf-Jahres-Frist als Unterhaltskosten abgezogen werden [1]. Stand 2026, den verbindlichen Rahmen gibt die kantonale Steuerverwaltung.
Tragen Sie den Pronovo-Antrag direkt nach der Inbetriebnahme in den Kalender ein. Der häufigste Fehler ist, mit dem Antrag zu warten, bis alle Unterlagen des Installateurs eingetroffen sind: dann sind oft schon vier Monate seit Inbetriebnahme vergangen, und die Zwölf-Monats-Uhr läuft weiter.
Reihenfolge und Parallelisierung: was wann offen sein muss
Weg A und Weg B laufen parallel vor Baubeginn, Weg C erst nach Inbetriebnahme. Wer alle drei sequenziell plant, verlängert den Prozess unnötig. Der realistische Zeitrahmen von der ersten Anmeldung bis zur Auszahlung setzt sich aus mehreren Blöcken zusammen:
- Vorlauf (A + B parallel): rund zwei bis drei Monate: 30-Tage-Meldefrist der Gemeinde plus rund drei Wochen AEW-Antwort.
- Bauzeit: je nach Anlage.
- Nach Inbetriebnahme: Pronovo-Antrag stellen, danach rund drei Monate Bearbeitung bis zur Auszahlung.
In der Summe liegen zwischen dem ersten Behördenkontakt und der Auszahlung der Einmalvergütung realistisch sechs bis neun Monate. Wer die Meldung bei der Gemeinde und das Anschlussgesuch bei der AEW gleichzeitig einreicht, verkürzt den Vorlauf spürbar, und wer den Pronovo-Antrag ohne Verzug nach der Inbetriebnahme einreicht, hat mit der Zwölf-Monats-Frist keine Berührung.
Ab welcher Anlagengröße sich die Einmalvergütung lohnt
Die Empfehlung hängt an Ihrer Konstellation. Die folgende Tabelle bündelt die häufigen Fälle mit der jeweils passenden Bedingung:
| Bedingung | Empfehlung |
|---|---|
Eigenheim im AEW-Gebiet, 4–10 kWp Aufdach | AEW-Anschlussgesuch und EVEN-Meldung parallel vor Bau; Pronovo KLEIV nach Inbetriebnahme. Kein kantonaler PV-Direktzuschuss 2026 nach heutigem Stand [4] |
Eigenheim in der Stadt Aarau | IBAarau statt AEW für den Netzanschluss; städtisches Energieprogramm gesondert prüfen (Status 2026 offen) [4] |
Anlage unter 2 kWp | Einmalvergütung wirtschaftlich marginal: KLEIV-Ertrag rund 720 Franken; Aufwand abwägen |
Objekt in ISOS-A-Lage oder unter Denkmalschutz | Baubewilligung statt Meldung; Bauamt frühzeitig einbeziehen |
Neubau jünger als fünf Jahre | Fünf-Jahres-Frist beim Steuerabzug beachten; Eigenverbrauchsoptimierung dennoch prüfen |
Kurz gefasst: Ab rund 2 kWp lohnt die Einmalvergütung, und die drei Wege gehören parallel statt nacheinander angegangen. Die entscheidende Folge im Haushalt hängt daran, ob Sie die Zwölf-Monats-Frist bei Pronovo halten.
Nächste Schritte
- Photovoltaik in der Schweiz: die Bundesgrundlagen zu KLEIV, GREIV und dem Pronovo-Antragsprozess für alle Kantone.
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Häufige Fragen
Muss ich die PV-Anlage im Aargau zwingend von einem konzessionierten Installateur anmelden lassen?
Für den Netzanschluss ja. Die Installationsanzeige bei der AEW und der Sicherheitsnachweis (SiNa) dürfen nur von einem konzessionierten Elektroinstallateur eingereicht werden. Eine Selbstinstallation des Anschlusses ist nicht zulässig [2].
Was passiert, wenn ich den Pronovo-Antrag nach zwölf Monaten einreiche?
Der Anspruch auf die Einmalvergütung verfällt vollständig. Die Zwölf-Monats-Frist ab Inbetriebnahme wird nicht verlängert, und es gibt keinen Rechtsbehelf gegen ein Versäumnis [1]. Tragen Sie den Antrag darum direkt nach der Inbetriebnahme in den Kalender ein.
Gibt es 2026 noch eine kantonale PV-Förderung im Kanton Aargau?
Nach heutigem Stand betreibt der Kanton Aargau 2026 kein eigenes PV-Direktförderprogramm; die Förderung läuft über die Bundes-Einmalvergütung via Pronovo [4]. Einzelne Gemeinden und Städte: etwa Aarau: haben eigene Energieprogramme geführt; deren Status 2026 sollten Sie vor dem Antrag direkt bei der Stadt prüfen.
Wie lange dauert die Gesamtanmeldung im Kanton Aargau?
Realistisch sechs bis neun Monate vom ersten Behördenkontakt bis zur Auszahlung: rund zwei bis drei Monate Vorlauf für Meldung und Netzanschluss, danach die Bauzeit und rund drei Monate Pronovo-Bearbeitung nach der Inbetriebnahme.
Ab welcher Anlagengrösse lohnt sich die Einmalvergütung?
Ab rund 2 kWp. Bei dieser Grösse liegt der KLEIV-Ertrag bei etwa 720 Franken; darunter rechtfertigt der Betrag den administrativen Aufwand kaum. Grössere Anlagen bis 30 kWp laufen über die KLEIV, darüber über die GREIV [1].
Welcher Netzbetreiber ist für meine Solaranlage im Aargau zuständig?
Im Grossteil des Kantons die AEW Energie AG, in der Stadt Aarau die IBAarau AG und in Lenzburg die Stadtwerke Lenzburg (SWL); dazu kommen einzelne Regionalwerke [2]. Prüfen Sie die Zuständigkeit für Ihr Grundstück, bevor Sie das Anschlussgesuch einreichen.
Stand dieses Beitrags: 04.09.2026.
