In Zürich verschmilzt eine Besonderheit der Schweizer Stromversorgung: Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) ist sowohl Versorger als auch Netzbetreiber für das Stadt-Gebiet. Wer hier eine Photovoltaik-Anlage anmeldet, hat einen Ansprechpartner statt zweien. Dazu kommt ein vierfacher Förderstapel: Pronovo-Einmalvergütung des Bundes, Kanton-Zürich-Förderprogramm der Baudirektion, Stadt-Zürich-Energie-Förderprogramm und „Meldung statt Baubewilligung" für genügend angepasste Dachanlagen. Stand: 28. Mai 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- EWZ ist Versorger und Netzbetreiber für Stadt Zürich. Im übrigen Kanton: EKZ und weitere lokale VNB.
- Anmeldung über EWZ-Online-Portal vor Errichtung; bei „genügend angepassten" Anlagen reicht Meldung statt Baubewilligung.
- Pronovo-Einmalvergütung KLEIV als Bundes-Förderlinie für Anlagen 2–99,9 kW mit Eigenverbrauch.
- Kanton-Zürich- und Stadt-Zürich-Programm ergänzen die Bundes-Förderung; im Stadtgebiet kommen beide zusätzlich hinzu.
- Maximale Förderquote aus Bund, Kanton und Stadt typisch bis 50 % der Investitionskosten.
EWZ als Versorger und Netzbetreiber: was das ändert
Das EWZ ist eines der wenigen Schweizer Versorgungs-Unternehmen, die in ihrem Versorgungsgebiet sowohl Strom liefern als auch das Netz betreiben. Für PV-Anmeldungen heißt das: ein einziger Ansprechpartner statt der in vielen Kantonen üblichen Aufteilung zwischen Versorger und Verteilnetzbetreiber. Praktisch heißt das: Vertrag, Anmeldung, Anschlussgesuch, Rückliefertarif und spätere Abrechnung laufen über dieselbe Stelle. Die Bearbeitungszeiten sind in der Praxis 2026 sehr gut. Anmeldungen im EWZ-Online-Portal werden in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen bestätigt. Im übrigen Kanton Zürich außerhalb der Stadt sind andere Verteilnetzbetreiber zuständig: EKZ (Elektrizitätswerke des Kantons Zürich) deckt den Großteil ab, dazu kommen kleinere kommunale Versorger in einzelnen Gemeinden. Wer am Kantonsrand wohnt, prüft die Stromrechnung. Der Netzbetreiber steht im Abschnitt Netzgebühren.
Anmeldung beim EWZ Schritt für Schritt
Der Anmelde-Pfad im EWZ-Portal verläuft in drei Stationen:
Station 1, Anschlussgesuch: Online-Portal „mein EWZ" oder direktes Formular auf der EWZ-Website. Benötigte Daten: geplante Modul-Anzahl und -Leistung, Wechselrichter-Datenblatt, Aufstellungs-Schema, geplante Inbetriebnahme.
Station 2, Meldung statt Bewilligung prüfen: Vor der Anschluss-Bewilligung klärt das EWZ in Zusammenarbeit mit dem Stadt-Bauamt, ob die geplante Anlage „genügend angepasst" ist (Swissolar-Kriterien: dachneigungs-folgend, ohne Aufständerung, farblich integriert). Bei Erfüllung reicht die Meldung an die Gemeinde statt einer vollen Baubewilligung; Frist typisch 4 bis 6 Wochen.
Station 3, Anschluss-Bewilligung und Installation: Mit der EWZ-Bewilligung darf die Installation erfolgen. Die Inbetriebnahme wird gemeldet, das EWZ konfiguriert den Zähler für den Rücklieferungs-Tarif. Bei größeren Anlagen ist ggf. eine Begehung durch einen EWZ-Techniker vorgesehen.
„Genügend angepasste" Dachanlagen: Meldung statt Baubewilligung
Swissolar publiziert jährliche Empfehlungen für „genügend angepasste" PV-Anlagen; die Kantone setzen diese in ihren Baugesetzen um. Stadt Zürich folgt der Linie weitgehend, mit zusätzlichen Anforderungen für denkmalpflegerisch geschützte Gebäude (Altstadt, Kreis 1, Teile von Kreis 4 und Kreis 6).
Genügend angepasst heißt: die Anlage folgt der Dachneigung, hat keine zur Dachebene aufgeständerten Modulflächen, ist farblich abgestimmt (Schwarzglas-Module oder schwarze Rahmen bevorzugt), überschreitet nicht die Dachfläche. Bei Erfüllung läuft die Meldung in 4 bis 6 Wochen statt der sonst 3 bis 6 Monate Baubewilligung; das ist ein substantieller Zeitvorteil.
Fassaden-PV, Aufständerungen gegen die Dachebene, größere Sondergeometrien fallen meist außerhalb der Meldepraxis und benötigen weiterhin eine Baubewilligung. Bei Anlagen in geschützten Stadtbereichen kommt eine Denkmalschutz-Stellungnahme dazu. 
Pronovo-Einmalvergütung 2026 für Zürcher Anlagen
Für die meisten Zürcher Eigenheim-Anlagen ist die KLEIV-Linie der Standardpfad: Anlagen 2 bis 99,9 kW mit Eigenverbrauch, Antrag nach Installation. Förderbetrag bis zu 30 Prozent der Investitionskosten, Auszahlung rund drei Monate nach vollständigem Antrag.
Bei größeren Anlagen (≥ 100 kW Modul-Gesamtleistung, typisch große Mehrfamilienhäuser oder Gewerbedächer) greift GREIV mit Antrag vor Errichtung (Grundsatzverfügung). Wer hier zuerst baut und dann beantragt, verliert die Förderung; die Pronovo-Praxis lässt Nachreichungen für Großanlagen nicht zu.
Boni greifen bei Sonderlagen: hohe Anstellung (> 75° Neigung, also Fassaden-PV), hochalpiner Standort (in der Stadt Zürich praktisch nicht relevant), Parkflächenüberdachung. Details zur CH-Pronovo-Logik in Photovoltaik in der Schweiz.
Kanton-Zürich-Förderprogramm 2026
Die Baudirektion Kanton Zürich führt 2026 ein eigenes PV-Förderprogramm, das die Pronovo-Bundes-Förderung ergänzt. Förderhöhen variieren nach Anlagengröße und Bauform; Stand 2026 typisch zwischen 200 und 500 CHF pro Kilowatt-Peak, je nach Konfiguration. Antragsweg über das Kanton-Förderportal vor Auftragserteilung. Antragspflicht-Inhalt: Identitätsnachweis, Eigentums- oder Mietverhältnis-Nachweis, Anlagenplanung, geschätzte Investitionskosten, Pronovo-Antragsnachweis (sofern bereits gestellt). Bearbeitungszeit typisch 4–8 Wochen. Auszahlung nach Vorlage der Inbetriebnahme-Bestätigung. Kombinierbar mit Pronovo und Stadt-Zürich-Programm; die Förderungen stapeln sich, ohne sich gegenseitig anzurechnen.
Stadt Zürich Energie-Förderprogramm
Stadt Zürich hat zusätzlich ein eigenes Energie-Förderprogramm für Stadt-Adressen. Stand 2026 typisch 100–250 CHF pauschal oder gestaffelt nach Modul-Größe für Steckersolar-Anlagen, höhere Sätze für Aufdach-PV.
Antragsweg über das Stadt-Zürich-Förderportal. Voraussetzung: Wohnadresse in Stadt Zürich, EWZ-Anmeldung, ggf. Pronovo-Anmeldung. Kombinierbar mit Kanton-Programm und Pronovo.
Wer in der Stadt Zürich eine 8-kWp-Aufdach-Anlage installiert, kann typischerweise 30 Prozent Pronovo + Kanton-Bonus + Stadt-Programm kombinieren. In Summe erreichen Förderprozente von 40 bis 50 Prozent der Investitionskosten; das ist ein substantieller Hebel.
Empfehlung mit Schwelle
| Wohnsituation | Förder-Pfad |
|---|---|
Eigenheim Stadt Zürich, 4–10 kWp Aufdach | EWZ-Anmeldung + Pronovo KLEIV + Kanton ZH + Stadt Zürich (vier Töpfe) |
Eigenheim Kanton ZH außerhalb Stadt, 4–10 kWp | lokaler VNB (EKZ) + Pronovo KLEIV + Kanton ZH |
Mehrfamilienhaus 10–25 kWp Stadt Zürich, ZEV-Plan | EWZ + Pronovo + Kanton + Stadt; ZEV-Modell prüfen |
Dachanlage „genügend angepasst" | Meldung statt Baubewilligung; Bauamt einbeziehen |
Anlage mit Aufständerung gegen die Dachebene | Baubewilligung Pflicht; Förderung möglich |
Anlage > 100 kW (Großgebäude) | GREIV statt KLEIV; Antrag vor Errichtung |
Steckersolar < 2 kW | Pronovo entfällt; Stadt-Zürich-Steckersolar-Programm prüfen |
Empfohlen vier-Töpfe-Stapel für Stadt-Zürich-Eigenheim-Anlagen. Empfohlen Meldung statt Baubewilligung bei genügend angepassten Dachanlagen; das verkürzt das Verfahren spürbar. Nicht empfohlen Auftragserteilung vor Kanton- und Stadt-Antragstellung. Beide verlangen Antrag vor Auftrag. Nicht empfohlen GREIV-Antrag nach Bauabschluss bei Großanlagen; Pronovo lässt Nachreichungen hier nicht zu.
DACH-Brücke
In Bern greift ein anderer VNB-Mix: BKW im Großteil des Kantons, ewb in der Stadt Bern. Details in Photovoltaik im Kanton Bern anmelden. Die Schweizer Grundlagen (KLEIV / GREIV / HEIV / Meldung statt Bewilligung) gelten kantonübergreifend, mit teils unterschiedlicher kommunaler Förder-Ausgestaltung; einen Überblick gibt Photovoltaik in der Schweiz. In Österreich gilt das ElWOG-Verfahren beim örtlichen Netzbetreiber; Details in Balkonkraftwerk anmelden in Österreich.
Nächster Schritt
- Schweizer Einmalvergütung im Detail mit den KLEIV-, GREIV- und HEIV-Schwellen: Photovoltaik in der Schweiz
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen EWZ und EKZ?
EWZ (Elektrizitätswerk der Stadt Zürich) versorgt die Stadt Zürich. EKZ (Elektrizitätswerke des Kantons Zürich) versorgt den Großteil des Kantons außerhalb der Stadt. Beide sind eigenständige Versorgungs-Unternehmen.
Wie lange dauert die Pronovo-KLEIV-Auszahlung?
Rund drei Monate nach vollständigem Antrag. Verzögerungen entstehen meist durch fehlende Dokumente; Inbetriebnahme-Protokoll und Rechnungen sollten Sie vorab vollständig vorbereiten.
Brauche ich für ein Standard-Dach eine Baubewilligung?
Bei „genügend angepasster" Anlage nach Swissolar-Kriterien reicht die Meldung an die Gemeinde. Bei Aufständerungen, größeren Sondergeometrien oder denkmalpflegerisch geschützten Gebäuden ist die volle Baubewilligung erforderlich.
Kann ich Pronovo und Kanton ZH gleichzeitig beantragen?
Ja, beide laufen parallel. Pronovo wird nach Installation beantragt, Kanton ZH vor Auftragserteilung. Beide Förderungen werden voneinander unabhängig bewilligt. !Schwellen-Schema: Bis 100 kW gilt Pronovo KLEIV mit Antrag nach Installation, ab 100 kW GREIV mit Antrag vor Errichtung. <figcaption>Die 100-kW-Schwelle entscheidet zwischen KLEIV und GREIV.</figcaption>
Was ist ZEV?
Zusammenschluss Eigenverbrauch: ein Schweizer Modell für Mehrfamilienhäuser, in dem PV-Eigentümer den Strom an Mietparteien im selben Gebäude liefern. Kombinierbar mit Pronovo und Kanton-Förderung. !Matrix: Vier Zürcher Wohnsituationen und die jeweils kombinierbaren Förderprogramme von Pronovo bis Stadt Zürich. <figcaption>Wohnsituation zu Förderpfad — vier Töpfe für das Stadt-Eigenheim.</figcaption>
Was kostet der Anschluss?
Der reine Anschluss ist je nach Anlagengröße kostenfrei oder mit pauschaler Anschluss-Gebühr verbunden. Größere Anlagen (über 30 kW) tragen oft eine Anschluss-Gebühr für mögliche Netzverstärkung.
Quellen und Stand
Nächste Prüfung dieses Beitrags: 28.11.2026.



