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30.07.2026 · Zuletzt aktualisiert: 19.09.2026 · 7 Min. Lesezeit

Photovoltaik in Genf anmelden: SIG, DETA und Pronovo — drei Wege, eine Reihenfolge

PV-Anlage in Genf anmelden: DETA-Avis, SIG-Netzanschluss und Pronovo in der richtigen Reihenfolge, plus SIG Prime Solaire. Mit Fristen und Schwelle.

Genfer Wohnhaus mit PV-Dach und drei neutralen Dokumentkarten für Bau, Netz und Förderung.

Der Installateur hat die Anlage abgenommen, der Zähler läuft, und Jahre später fällt auf, dass die Einmalvergütung nie beantragt wurde. Der Anspruch verjährt drei Jahre nach der Inbetriebnahme. Für eine 8-kWc-Anlage in Genf stehen damit rund CHF 3.200 Bundesförderung auf dem Spiel, und mit ihnen der kantonale Zuschlag SIG Prime Solaire, der auf der Bundeszertifizierung aufbaut.

Wer in Genf eine PV-Anlage anmelden will, hat es mit drei Stellen zu tun: der DETA als kantonaler Energiebehörde für die baurechtliche Freigabe, der SIG (Services Industriels de Genève) für den Netzanschluss und Pronovo für die Bundesförderung. Der Kantonsbonus folgt erst danach und wird nicht separat beantragt, sondern nach der Pronovo-Zertifizierung automatisch durch die SIG zugeteilt. Dieser Beitrag legt die drei Wege offen: was wann an wen geht, welche Fristen gelten und ab welcher Anlagengröße sich die Förderung wirtschaftlich trägt. Förder- und Fristangaben sind zeitkritisch, prüfen Sie den aktuellen Stand vor der Einreichung bei der jeweiligen Stelle.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Genf laufen drei Anmeldewege parallel: baurechtliche Freigabe bei der DETA, Netzanschluss bei der SIG, Bundesförderung bei Pronovo, in einer festen Reihenfolge.
  • Die SIG ist der einzige Netzbetreiber im ganzen Kanton; anders als in vielen Deutschschweizer Regionen gibt es keine Netzbetreiber-Auswahl.
  • Der Avis d'ouverture de chantier ist in Genf in der Regel 30 Tage vor Baubeginn einzureichen; eine vollständige Baubewilligung brauchen nur Schutzobjekte und dach-abweichende Anlagen.
  • SIG Prime Solaire ist kein eigener Antrag: Der kantonale Bonus (25 Prozent der Bundesförderung bis 30 kWc) wird nach der Pronovo-Zertifizierung automatisch zugewiesen, ohne Pronovo kein Bonus.
  • Die Kleine Einmalvergütung greift ab 2 kWc und wird erst nach der Inbetriebnahme beantragt, innerhalb von drei Jahren, sonst verfällt der Anspruch.

Drei Stellen, eine Anlage: das Genfer Anmeldegefüge

Zeitstrahl der Genfer PV-Anmeldung in vier Etappen von der Vorbereitung bis zum automatischen Kantonsbonus.
Die drei Wege gehören zusammen, aber nicht in dieselbe Reihenfolge: DETA und SIG starten vor dem Bau, Pronovo folgt nach Inbetriebnahme.

Im Kanton Genf gibt es für eine PV-Anlage drei Anmeldestellen: DETA, SIG und Pronovo. Sie folgen einer festen Reihenfolge. Wer diese Ordnung kennt, spart Wochen; wer sie übergeht, verliert im schlechtesten Fall die Förderung.

Die Besonderheit gegenüber anderen Kantonen liegt beim Netzbetreiber. In Genf ist die SIG der einzige Verteilnetzbetreiber (VNB) im gesamten Kanton. Sie haben also einen einzigen Netzbetreiber; der Anbietervergleich, wie ihn Regionen mit mehreren Werken kennen, entfällt. Dafür kommt in Genf mit SIG Prime Solaire ein kantonaler Bonus hinzu, der auf der Bundesförderung aufsetzt. Die Grundlagen der Schweizer Einmalvergütung, der einmaligen Investitionsförderung des Bundes, gelten dabei auch in Genf; hier kommt die kantonale Ebene obendrauf.

WegStelleTimingAnmerkung

A: Baurechtliche Freigabe

DETA / OCEN, Kanton GE

vor Baubeginn

Avis d'ouverture, Ausnahmen für Schutzobjekte

B: Netzanschluss

SIG (Services Industriels de Genève)

Gesuch vor Baubeginn

einziger Netzbetreiber im Kanton

C: Förderung

Pronovo AG (Portal mysolar)

Gesuch nach Inbetriebnahme (Frist 3 Jahre)

Kleine Einmalvergütung ab 2 kWc

Ein Punkt begleitet alle drei Wege: Die Originalformulare und Portale sind auf Französisch. Als deutschsprachige Antragstellerin oder deutschsprachiger Antragsteller navigieren Sie das DETA-Formular, das SIG-Portal und teils auch Pronovo in französischer Sprache. Die zentralen Begriffe erklären wir deshalb bei jeder ersten Nennung.

Weg A, baurechtliche Freigabe: Avis d'ouverture oder Baubewilligung?

Entscheidungsschema für Genfer PV-Baurecht: Avis d'ouverture oder Baubewilligung.
Der Bauweg entscheidet vor dem Netzanschluss: Wer die baurechtliche Schwelle klärt, vermeidet Rückfragen im Projekt.

Für die meisten Dachanlagen in Genf genügt ein Avis d'ouverture de chantier, eine Bauanzeige, die laut ge.ch in der Regel 30 Tage vor Baubeginn einzureichen ist (im Grundsatz mindestens 14 Tage); eine vollständige Baubewilligung (Autorisation de construire) brauchen nur Sonderfälle. Zuständig ist die kantonale Verwaltung über die Energiebehörde (OCEN); der genaue Vorlauf ist vor der Einreichung auf ge.ch zu prüfen.

Der Grund für das vereinfachte Verfahren liegt in einer eidgenössischen Regel: „Genügend angepasste“ Solaranlagen auf Dächern sind in der Bauzone weitgehend von der Bewilligungspflicht befreit und nur meldepflichtig. Als angepasst gilt vereinfacht eine Anlage, die der Dachfläche folgt, flach aufliegt und blendfrei bleibt. Für ein gewöhnliches Einfamilienhaus außerhalb geschützter Zonen ist damit der Avis d'ouverture der Regelweg.

Eine vollständige Baubewilligung wird dagegen nötig, wenn das Gebäude besonders geschützt ist. Das betrifft insbesondere denkmalgeschützte Bauten (monuments classés), Objekte im Ortsbildschutz, den Schutzperimeter der Genfer Altstadt (Vieille-Ville) sowie Gebäude im kantonalen Denkmalinventar. Auch eine Fassadenintegration oder ein baulicher Eingriff kann die Anzeige zur Bewilligung machen. Prüfen Sie deshalb vor der Planung, ob Ihr Gebäude in einem Schutzperimeter liegt, die vollständige Liste der Ausnahmen führt die kantonale Behörde, und im Zweifel klären Sie das früh mit der DETA.

Weg B, Netzanschluss bei der SIG: das Verfahren in sechs Schritten

Sechs Schritte des SIG-Netzanschlussverfahrens für PV in Genf.
Der SIG-Prozess ist kein Nachtrag: Netzgesuch und technische Prüfung gehören vor Bau und Inbetriebnahme.

Das Anschlussgesuch an die SIG muss vor Baubeginn gestellt werden, und nur ein konzessionierter Installateur darf es einreichen. Damit ist der Netzanschluss Sache des Fachbetriebs, der die Anlage baut, und läuft über dessen Konzession.

Der SIG-Prozess gliedert sich in sechs Schritte: Erstanfrage, Machbarkeitsprüfung durch die SIG, grundsätzliche Zustimmung (accord de principe), Installation durch den konzessionierten Betrieb, Kontrolle und Abnahme durch die SIG sowie zum Schluss die Inbetriebnahme mit Aktivierung der Einspeisevergütung. Wichtig ist der Anfang: Das Gesuch gehört vor den Baubeginn, damit die SIG den Anschluss prüfen und zustimmen kann, bevor Module auf dem Dach liegen.

Für den eingespeisten Überschuss zahlt die SIG eine Rétribution solaire, also einen Rücklieferungstarif. Er lag zuletzt in der Größenordnung von rund 11 Rappen je Kilowattstunde; der exakte Wert und die Frage, ob er sich auf Beträge inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer bezieht, ändert sich jährlich und ist vor der Kalkulation auf sig-ge.ch nachzusehen. Für die Wirtschaftlichkeit zählt in der Schweiz ohnehin der Eigenverbrauch, also der Anteil des selbst erzeugten Stroms, den Sie direkt im Haushalt nutzen, mehr als der Rücklieferungstarif, weil der bezogene Strom deutlich teurer ist als die Vergütung für die Einspeisung.

Weg C, Pronovo-Einmalvergütung: Fristen und Schwellen

Die Bundesförderung über Pronovo wird bei kleinen Anlagen erst nach der Inbetriebnahme beantragt, und der Antrag trägt eine Frist von drei Jahren, deren Versäumnis die Förderung endgültig verfallen lässt. Pronovo ist die vom Bund beauftragte Stelle, die die Einmalvergütung abwickelt; das Gesuch läuft über das Portal mysolar.

Für Anlagen bis 30 kWp greift die Kleine Einmalvergütung (KLEIV). Sie besteht aus einem Grundbeitrag und einem leistungsabhängigen Betrag je Kilowattpeak: 2026 sind das CHF 350 Grundbeitrag plus CHF 360 je kWp für angebaute Dachanlagen, bei vollständiger Dachintegration CHF 400 je kWp (Stand laut Pronovo-Tarifen 2026). Förderfähig ist eine Anlage ab 2 kWc; darunter besteht kein Anspruch. Für eine 8-kWc-Dachanlage ergibt das rund CHF 3.230 Bundesförderung, zu denen später der kantonale Bonus hinzukommt.

Der zeitliche Ablauf ist eindeutig: Die KLEIV wird nach der Inbetriebnahme über mysolar beantragt, und Sie haben dafür bis zu drei Jahre Zeit, dennoch empfiehlt sich der Antrag zeitnah, solange die Unterlagen frisch sind. Die Bearbeitung durch Pronovo dauert anschließend als Richtwert mehrere Monate. Erst nach der Pronovo-Zertifizierung wird der Genfer Kantonsbonus aktivierbar, was direkt zum nächsten Punkt führt.

SIG Prime Solaire: der Kantonsbonus, der auf Pronovo aufbaut

Förderstapel für Genf mit Pronovo KLEIV und SIG Prime Solaire.
Der Genfer Bonus baut auf Pronovo auf: Erst die Bundesförderung, dann der automatische SIG-Anteil.

SIG Prime Solaire ist kein separater Antrag, der kantonale Bonus wird nach der Pronovo-Zertifizierung automatisch durch die SIG zugewiesen. Diese Mechanik ist der Kern des Genfer Systems und wird von deutschsprachigen Quellen kaum erklärt.

Der Bonus bemisst sich als Aufschlag auf die Bundesförderung: Für Anlagen von 2 bis 30 kWc beträgt er 2026 nach Angaben der SIG 25 Prozent der Pronovo-Vergütung (PRU), zwischen 30 und 100 kWc 15 Prozent. Für die 8-kWc-Anlage aus dem Rechenbeispiel sind das rund CHF 800 zusätzlich, der Förderstapel aus Bund und Kanton liegt damit bei etwa CHF 4.000.

Die Folge für Ihre Planung ist eindeutig: Wer den Pronovo-Antrag nicht stellt, bekommt auch kein SIG Prime Solaire. Der Kantonsbonus ist an die Bundeszertifizierung gekoppelt und lässt sich nicht vorziehen oder direkt bei der SIG „abholen“. Für Anlagen mit Batteriespeicher führt die SIG einen gesonderten Bonus; Höhe und Konditionen sind ebenfalls vor der Anschaffung zu prüfen. Ob Genf damit die höchste Förderquote der Schweiz bei kleinen Anlagen bietet, hängt vom Vergleich mit anderen Kantonsprogrammen ab; belastbar bleibt die Aussage, dass Genf zu den Kantonen mit den höheren Zuschlägen zählt.

Reihenfolge und Parallelisierung: was wann offen sein muss

Zeitstrahl der Genfer PV-Anmeldung in vier Etappen von der Vorbereitung bis zum automatischen Kantonsbonus.
Die vier Etappen im Überblick: DETA und SIG parallel vor dem Bau, Pronovo nach der Inbetriebnahme, der Kantonsbonus zuletzt automatisch.

DETA und SIG werden parallel vor Baubeginn informiert; die Bundesförderung folgt erst nach der Inbetriebnahme. Wer alle drei Stellen streng nacheinander plant, verlängert den Prozess ohne Not.

Der zeitliche Ablauf lässt sich in vier Etappen ordnen:

  • Vor dem Bau: Avis d'ouverture bei der DETA und Anschlussgesuch bei der SIG gleichzeitig einreichen. Beide müssen vorliegen, bevor die Montage beginnt, und laufen unabhängig voneinander.
  • Bau und Inbetriebnahme: Installation durch den konzessionierten Betrieb, Abnahme und Inbetriebnahme durch die SIG.
  • Nach der Inbetriebnahme: KLEIV-Gesuch über mysolar bei Pronovo stellen (Frist drei Jahre, aber zeitnah sinnvoll), danach die Bearbeitungszeit von mehreren Monaten einrechnen.
  • Nach der Zertifizierung: SIG Prime Solaire läuft automatisch an, hier ist nichts weiter zu tun.

Realistisch liegen so einige Wochen Vorlauf vor dem Bau und mehrere Monate bis zur vollständigen Auszahlung des Bundes- und Kantonsanteils. Der häufigste Fehler ist, auf einen SIG-Prime-Bescheid zu warten oder den Bonus separat beantragen zu wollen: Der Mechanismus ist automatisch und setzt allein die abgeschlossene Pronovo-Zertifizierung voraus.

Welcher Anmeldeweg zu Anlagengröße und Gebäudelage passt

Ob und wie sich die Anmeldung in Genf trägt, hängt an wenigen klaren Bedingungen. Die folgende Tabelle ordnet die typischen Fälle ein.

BedingungEmpfehlung

Eigenheim GE, Standarddach, 2–30 kWc

DETA-Avis und SIG-Gesuch parallel vor Baubeginn; KLEIV nach Inbetriebnahme über mysolar (Frist 3 Jahre); SIG Prime Solaire automatisch

Anlage unter 2 kWc

keine Einmalvergütung; Wirtschaftlichkeit nur über Eigenverbrauch, Schwelle prüfen

Gebäude in Altstadt, Denkmalschutz oder Ortsbildschutz

Baubewilligung statt Avis d'ouverture; DETA früh einbeziehen, Zeitplan anpassen

Anlage mit Batteriespeicher

SIG Prime Batterie prüfen; Wirtschaftlichkeit mit Speicher gesondert rechnen

Anlage über 30 kWp oder Mehrfamilienhaus

Große Einmalvergütung (GREIV) statt KLEIV; Eigenverbrauchsgemeinschaft (ZEV) prüfen; SIG früh einbeziehen

Für den Regelfall, ein Einfamilienhaus mit 2 bis 30 kWc außerhalb geschützter Zonen, ist die Reihenfolge damit gesetzt: baurechtliche Freigabe und Netzanschluss parallel, danach Pronovo, danach der automatische Kantonsbonus. Die Folge im Haushalt: Wer diese Sequenz einhält, sichert sich Bundes- und Kantonsförderung und hält den Baustart im Zeitplan.

Häufige Fragen

Wer ist der Netzbetreiber in Genf, und brauche ich einen Vergleich?

Die SIG (Services Industriels de Genève) ist der einzige Verteilnetzbetreiber im gesamten Kanton Genf. Ein Netzbetreiber-Vergleich entfällt; das Anschlussgesuch geht in jedem Fall an die SIG und muss vor Baubeginn durch einen konzessionierten Installateur eingereicht werden.

Muss ich für eine PV-Anlage in Genf eine Baubewilligung beantragen?

Für gewöhnliche, gut ins Dach integrierte Anlagen in der Bauzone genügt ein Avis d'ouverture de chantier mit rund 14 Tagen Wartefrist. Eine vollständige Baubewilligung ist nötig, wenn das Gebäude denkmalgeschützt ist, im Ortsbildschutz oder im Perimeter der Altstadt liegt.

Wie hoch ist der SIG Prime Solaire, und wie beantrage ich ihn?

SIG Prime Solaire ist ein kantonaler Bonus, der als Anteil der Pronovo-Vergütung ausgezahlt wird. Sie beantragen ihn nicht separat: Nach der Pronovo-Zertifizierung teilt die SIG den Bonus automatisch zu. Ohne abgeschlossenen Pronovo-Antrag entsteht kein Anspruch.

Wann muss ich den Pronovo-Antrag stellen?

Bei kleinen Anlagen bis 100 kWp kann das KLEIV-Gesuch erst nach der Inbetriebnahme über das Portal mysolar eingereicht werden. Dafür haben Sie bis zu drei Jahre Zeit; reichen Sie es dennoch zeitnah ein, denn nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch endgültig.

Alle Formulare sind auf Französisch, was muss ich als deutschsprachige Person beachten?

Die Portale von SIG und DETA sowie die kantonalen Formulare sind auf Französisch geführt. Halten Sie die zentralen Begriffe bereit: Avis d'ouverture (Bauanzeige), Autorisation de construire (Baubewilligung), Rétribution solaire (Rücklieferungstarif). Lassen Sie das SIG-Anschlussgesuch von Ihrem konzessionierten Installateur ausfüllen, der das Verfahren kennt.

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