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01.08.2026 · Zuletzt aktualisiert: 19.09.2026 · 8 Min. Lesezeit

Photovoltaik-Förderung Niedersachsen 2026: Kommunal statt NBank und wie man die Programme nicht verpasst

Die NBank fördert private PV in Niedersachsen 2026 nicht. Kommunale Programme in Hannover, Göttingen, Oldenburg und Osnabrück, KfW 270 und die richtige Antragsreihenfolge im Überblick.

Niedersächsisches Wohnhaus mit PV-Dach und Förderunterlagen als Symbol für kommunale PV-Förderung.

Wer 2026 in Niedersachsen PV-Förderung über die NBank beantragen will, findet ein geschlossenes Programm. Für Privathaushalte war es ohnehin nicht zugänglich [1]. Real verfügbar sind kommunale Programme in Hannover und weiteren Städten, dazu KfW-Kredit und Nullsteuersatz auf Bundesebene. Braunschweigs Programm ist für 2026 ausgeschöpft, Lüneburg fördert seit 2026 nur noch Balkonkraftwerke statt Dachanlagen. Der Zeitpunkt des Antrags entscheidet stärker als die Programmhöhe: Wer erst nach dem Auftrag einreicht, verliert die Förderung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine Landes-Direktförderung: Niedersachsen hat 2026 keinen Investitionszuschuss und kein offenes Landesdarlehen für private PV-Anlagen.
  • NBank ist keine Option für Privat: Das Programm „Klimaschutz und Energieeffizienz" ist geschlossen und war nie für Privathaushalte konzipiert.
  • Fünf Kommunal-Programme mit Rooftop-PV-Bezug: Hannover (proKlima), Göttingen (Speicher, seit Juni 2026, Mittel bereits ausgeschöpft), Oldenburg und Osnabrück. Braunschweigs allgemeines Förderprogramm 2026 ist ausgeschöpft, Lüneburg fördert seit 2026 nur noch Balkonkraftwerke.
  • KfW 270 und 0 Prozent MwSt wirken bundesweit unabhängig vom Wohnort und ergänzen die Kommunal-Förderung.
  • Antrag vor Auftrag ist die Pflichtbedingung jeder Kommunal- und KfW-Förderung. Bei falscher Reihenfolge verfällt der Zuschuss.

Was in Niedersachsen 2026 gilt

Niedersachsen hat 2026 keine Landes-Direktförderung für private Photovoltaik-Anlagen. Es gibt keinen Investitionszuschuss und kein offenes Landesdarlehen. Das unterscheidet Niedersachsen nicht grundsätzlich von anderen Bundesländern: Auch Bayern und Baden-Württemberg verzichten auf ein flächendeckendes Landesprogramm und verlagern die Förderung auf Kommunen und Bund. NRW geht mit progres.nrw einen anderen Weg und zeigt, wie unterschiedlich die Länder-Lösungen ausfallen können.

Was bundesweit unabhängig vom Wohnort greift, sind der Nullsteuersatz auf PV-Anlagen unter 30 kWp (§ 12 Abs. 3 UStG) und die Einspeisevergütung nach EEG. Beide Instrumente wirken in Niedersachsen genauso wie in jedem anderen Bundesland. Die zusätzliche Landesebene fehlt; an ihre Stelle tritt ein Kommunal-Mosaik aus mehreren Städten mit unterschiedlicher Reichweite, ergänzt durch den KfW-Kredit des Bundes.

Kein Wettbewerber-Ratgeber sagt das klar: Alle geprüften Ratgeberseiten implizieren, die NBank sei für private PV-Vorhaben eine Anlaufstelle. Das ist nicht korrekt, wie der nächste Abschnitt zeigt.

Warum die NBank private PV-Anlagen nicht fördert

Das NBank-Programm „Klimaschutz und Energieeffizienz" ist Stand 2026 für neue Anträge geschlossen. Die NBank weist auf ihrer Programmseite ausdrücklich aus, dass „in diesem Förderprogramm keine Antragstellung mehr möglich" ist [1]. Zielgruppe waren ohnehin kleine und mittlere Unternehmen, öffentliche Träger, kommunale Unternehmen, Sozialwirtschaft, Bürgerenergiegenossenschaften und Kultureinrichtungen. Privathaushalte waren in der Förderrichtlinie nie vorgesehen [1]. Wer den Namen NBank in Verbindung mit PV-Förderung in Niedersachsen sucht, landet damit auf einer falschen Fährte, weil das Programm für die eigene Zielgruppe von vornherein nicht offenstand.

Ein häufiger Fehlschluss entsteht, weil ältere Hub-Übersichten und einige Wettbewerber-Ratgeber die NBank als aktiven Förderer nennen. Manche nennen sogar konkrete Zuschusshöhen, die sich bei Primärquellenprüfung nicht belegen lassen. Eine solche Zahl kursiert auch in älteren internen Planungsständen dieses Beitrags und wurde bei der Recherche verworfen, weil die NBank-Website (Stand 2026-06-20) keine Antragstellung und keinen entsprechenden Förderbetrag ausweist [1]. Wer eine konkrete Eurosumme zur NBank-PV-Förderung liest, sollte sie ohne Primärquellen-Beleg nicht übernehmen.

Für die praktische Planung bedeutet das: Die NBank ist für private PV-Vorhaben 2026 keine Option, unabhängig davon, was ein Förderrechner oder eine ältere Übersicht suggeriert. Wer seine tatsächliche Förderquote ermitteln will, muss die kommunale und die Bundesebene getrennt betrachten.

Erklärbild mit ausgegrauter NBank und aktiven Förderpfaden Kommunen und Bund.
Für private PV-Vorhaben führt der Weg 2026 nicht über die NBank, sondern über Kommunen und Bund.

Kommunal-Mosaik: Hannover, Oldenburg, Osnabrück, Göttingen

Vier niedersächsische Städte haben 2026 PV- oder Speicherförderprogramme mit Bezug zu Dachanlagen, jeweils mit eigenen Konditionen. Bei zwei weiteren Städten ist der Status für Dach-PV bereits erledigt oder stark eingeschränkt [2][3][4][5][6][7]. Braunschweig und Lüneburg fördern 2026 keine klassischen Dach-PV-Anlagen mehr. Übrig bleiben dort Balkonkraftwerke, vertikale Anlagen und Gemeinschaftsprojekte. Die Budget-Status-Spalte ist der Punkt, den kein Wettbewerber-Ratgeber in dieser Form liefert.

StadtProgrammFörderhöhe (Dach-PV/Speicher)Budget/Status

Hannover (proKlima)

DachVollToll

100 €/kWp, max. 2.000 €

bis 31.10.2026, Budget laufend geprüft

Braunschweig

Förderkulisse 2026

keine allgemeine Dach-PV-Förderung mehr; nur Balkon-PV (200 €), vertikale PV (100 €/kWp), Gemeinschaftsprojekte (4.000 €)

Gesamtbudget 2026 ausgeschöpft

Göttingen

KlimaFonds Speicher

100 €/kWh, max. 1.200 €

seit 01.06.2026, Mittel bereits ausgeschöpft

Oldenburg

Solarstadt Oldenburg

Stufenmodell, ca. 100–150 €/kWp je nach Anlagengröße

Status vor Antrag prüfen

Osnabrück

„Osnabrück saniert"

400 €/kWp ab 8 kWp oder 30 % der förderfähigen Nettokosten (niedrigerer Wert gilt)

2026 fortgeführt, Budget vor Antrag prüfen

Lüneburg

Klimaschutzförderung

keine Dach-PV-Förderung mehr seit 2026; nur Balkonkraftwerke (350 €)

entfällt

Hannover fördert über proKlima Hannover mit dem Programm DachVollToll: 100 Euro pro Kilowatt-Peak bei vollständiger Dachbelegung, gedeckelt bei 2.000 Euro, Antragsfrist 31. Oktober 2026 [2]. Für eine 6-kWp-Anlage sind das 600 Euro, ab 20 kWp greift der Deckel. Braunschweig hat sein Gesamtbudget für den Förderjahrgang 2026 bereits ausgeschöpft. Anträge sind derzeit nicht mehr möglich, und die Braunschweiger Förderkulisse 2026 sieht keine reguläre Dach-PV-Förderung mehr vor. Gefördert werden nur noch Balkon-PV, vertikale Fassaden-/Zaunanlagen und Gemeinschaftsprojekte [3]. Wer hier wohnt, wartet auf ein mögliches Förderprogramm 2027.

Göttingen hat im Rahmen des KlimaFonds seit dem 1. Juni 2026 eine neue Speicherförderung: 100 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität, maximal 1.200 Euro, ab 5 kWp installierter PV-Leistung [4]. Die Nachfrage war so hoch, dass die Mittel im Fördermodul bereits wenige Tage nach dem Start ausgeschöpft waren. Eine Antragstellung ist bis auf Weiteres nicht mehr möglich [4]. Das Beispiel zeigt, wie schnell ein neues Programm sein Budget aufbrauchen kann. Oldenburg führt ein Stufenmodell mit sinkenden Sätzen je Leistungsklasse [7]. Osnabrück fördert im Programm „Osnabrück saniert" mit 400 Euro pro Kilowatt-Peak ab 8 kWp Anlagenleistung, gedeckelt auf 30 Prozent der förderfähigen Nettokosten [5]. Bei beiden lohnt sich vor dem Antrag ein Blick auf den aktuellen Budget-Status der Stadtverwaltung. Lüneburg hat seine Dach-PV-Förderung zum 1. Januar 2026 eingestellt und fördert seither nur noch Balkonkraftwerke mit einem Festbetrag von 350 Euro [6]. Für eine reguläre Aufdach-Anlage in Lüneburg bleibt damit nur die Bundesebene.

Wer außerhalb dieser Städte wohnt oder ein Programm mit ausgeschöpftem Budget vorfindet, verlässt sich auf die Bundesebene: KfW 270, Nullsteuersatz und Einspeisevergütung. Wer in Hannover, Oldenburg oder Osnabrück wohnt, kombiniert Kommunal- und Bundesförderung, muss aber in jedem Fall den Budget-Status vor dem Antrag aktiv prüfen.

Statusmatrix kommunaler PV-Förderprogramme in Niedersachsen mit offenen, ausgeschöpften und nicht offenen Programmen.
Unterschiedliche Konditionen und Budget-Stände: Braunschweig ist für 2026 ausgeschöpft, Göttingen-Speicherförderung seit Juni 2026 bereits vergriffen, Lüneburg fördert keine Dach-PV mehr.

KfW 270 und 0 Prozent MwSt als Bundesebene

Bundesweit verfügbare Förderinstrumente gelten unabhängig vom Wohnort und ergänzen die Niedersachsen-spezifischen Kommunal-Programme. Der KfW-Kredit 270 (Erneuerbare Energien, Standard) finanziert bis zu 100 Prozent des Investitionsvolumens, mit Laufzeiten zwischen 2 und 30 Jahren, beantragt über die Hausbank vor Vorhabensbeginn [8]. Details zur Antragslogik stehen im Beitrag zur KfW-Förderung für PV im Privathaushalt.

Der zweite Baustein ist der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG: PV-Anlagen für Wohngebäude unter 30 kWp werden ohne die sonst fällige Mehrwertsteuer geliefert und installiert. Das wirkt wie ein knapp 19-prozentiger Preisnachlass auf die gesamte Anlage, ohne dass ein gesonderter Antrag nötig wäre. Der Nullsteuersatz greift automatisch bei der Rechnungsstellung.

Beide Bausteine wirken in jedem Bundesland gleich, also auch in Niedersachsen. Die Kombination aus KfW-Kredit, Nullsteuersatz und einem der kommunalen Dach-PV-Programme ist rechtlich zulässig, solange die jeweilige Kommunal-Richtlinie keine explizite Ausschlussklausel enthält. Bei den genannten Programmen war Stand 2026-07-05 keine solche Ausschlussklausel ersichtlich.

Förder-Ebenen für PV in Niedersachsen 2026 mit fehlender Landesebene und aktiven kommunalen sowie bundesweiten Bausteinen.
In Niedersachsen fehlt die Landesebene, aber Kommunen und Bund bleiben relevant.

Die Antragsreihenfolge ohne Fallen

Der häufigste Fehler bei PV-Förderung in Niedersachsen ist die falsche Reihenfolge. Wer zuerst den Auftrag erteilt und dann den Antrag stellt, verliert kommunale Programme und den KfW-Kredit. Keiner der analysierten Wettbewerber erklärt diese Konsequenz mit der nötigen Klarheit.

  1. Stadtprogramm prüfen. Budget-Status aktuell erfragen, insbesondere bei Hannover, Oldenburg, Osnabrück und Göttingen, wo sich die Lage unterjährig ändert. Braunschweig (Gesamtbudget) und Lüneburg (keine Dach-PV mehr) entfallen für klassische Dachanlagen bereits vorab.
  2. Kommunalen Antrag stellen, vor der Beauftragung eines Installateurs. Das gilt für alle verbliebenen Programme ohne Ausnahme.
  3. KfW 270 über die Hausbank beantragen, vor Vorhabensbeginn. Der direkte Weg zur KfW entfällt, die Hausbank ist die Antragsstelle.
  4. Angebote einholen und Auftrag erteilen, erst nachdem beide Anträge eingereicht sind.
  5. Anlage installieren und Fördermittel nach Abschluss abrufen.

Diese Reihenfolge ist keine Formalität. Eine rückwirkende Bewilligung nach bereits erteiltem Auftrag ist bei den kommunalen Programmen die Ausnahme, nicht die Regel. Wer die Reihenfolge einmal verpasst hat, kann in der Regel nur noch auf Einspeisevergütung und Nullsteuersatz zurückgreifen. Beide sind unabhängig vom Antragszeitpunkt.

Schrittfolge für die richtige PV-Förder-Antragsreihenfolge in Niedersachsen.
Erst Stadtprogramm, dann KfW über die Hausbank, erst danach der Auftrag an den Installateur.

Solarpflicht seit 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Niedersachsen eine Solarpflicht für Neubauten und Dachsanierungen. Das ist eine gesetzliche Pflicht, keine geförderte Maßnahme [9]. Die beiden Begriffe werden in der Praxis häufig vermischt, weil beide mit derselben PV-Anlage zusammenhängen.

Wer neu baut oder eine Dachsanierung vornimmt, ist zur Installation einer PV-Anlage verpflichtet, unabhängig davon, ob und welche Förderung er beantragt. Die Solarpflicht ersetzt keinen der kommunalen Zuschüsse und schließt sie auch nicht aus: Ein Neubau in Hannover unterliegt der Solarpflicht und kann zusätzlich den proKlima-Zuschuss beantragen, sofern die Antragsreihenfolge eingehalten wird.

Für die Planung heißt das: Solarpflicht und Förderantrag sind zwei getrennte Vorgänge mit getrennten Fristen. Die Pflicht entsteht mit dem Bauvorhaben, die Förderung nur, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird.

Einspeisevergütung als Basisförderung

Die EEG-Einspeisevergütung gilt bundesweit und ist 2026 die konstanteste Förderkomponente für alle PV-Anlagen in Niedersachsen. Seit dem 1. August 2026 liegen die Sätze bei 7,70 Cent pro Kilowattstunde für Teileinspeisung und bis zu 12,22 Cent pro Kilowattstunde für Volleinspeisung bei Anlagen bis 10 kWp [10]. Die halbjährliche Degression nach § 23b EEG senkt sie um je rund 1 Prozent; zum 1. Februar 2027 steht der nächste Schritt an. Maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme, nicht das der Bestellung. Die Sätze sind für 20 Jahre nach Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage fix. Spätere Degressionen betreffen nur neu angemeldete Anlagen.

Anders als die Kommunal-Programme braucht die Einspeisevergütung keinen separaten Förderantrag mit Fristen. Sie entsteht automatisch mit der Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister und dem Netzanschluss. Damit ist sie die verlässlichste Komponente im Förder-Mix, auch wenn ihre Höhe die kommunalen Zuschüsse nicht ersetzt.

Wer den Eigenverbrauch maximiert statt nur einzuspeisen, profitiert stärker von den aktuellen Strompreisen als von der reinen Einspeisevergütung. Ein Speicher lohnt sich vor allem bei hohem Tagesverbrauch. Die neue Göttinger Speicherförderung setzt an dieser Investition an und federt einen Teil kommunal ab.

Nächster Schritt

Wenn Sie Ihre PV-Anlage in Niedersachsen jetzt planen

Prüfen Sie zuerst den Budget-Status Ihres Stadtprogramms, dann den KfW-Kredit über Ihre Hausbank. Beides gehört vor die Beauftragung. Wir helfen, die Reihenfolge für Ihren konkreten Fall sauber zu setzen.

Termin für Förder-Check vereinbaren

Welcher Förderpfad für welchen Fall

Die Entscheidung auf einen Blick
  • Kommunal-Förderung zuerst prüfen, wenn Sie in Hannover, Oldenburg oder Osnabrück wohnen (Dach-PV) oder in Göttingen einen Speicher planen — solange das jeweilige Budget noch verfügbar ist.
  • KfW 270 über die Hausbank, wenn Eigenkapital fehlt oder das Vorhaben inklusive Speicher über 20.000 Euro liegt — unabhängig vom Wohnort.
  • NBank-Pfad meiden: Das Programm ist für Privathaushalte nicht zugänglich.
  • Reihenfolge einhalten: Kommunal- und KfW-Antrag müssen vor der Auftragserteilung an den Installateur stehen, eine rückwirkende Bewilligung bleibt die Ausnahme.

Empfohlen Kommunal-Förderung prüfen, wenn Sie in Hannover, Oldenburg oder Osnabrück wohnen (Dach-PV) beziehungsweise in Göttingen einen Speicher planen, und das jeweilige Budget noch verfügbar ist. Der Antrag muss vor die Beauftragung des Installateurs. In Hannover lohnt sich der proKlima-Zuschuss bereits ab kleinen Anlagengrößen, weil die Förderung pro Kilowatt-Peak berechnet wird.

Empfohlen KfW 270 über die Hausbank, wenn Eigenkapital fehlt oder das Vorhaben inklusive Speicher über 20.000 Euro liegt. Der Wohnort spielt dafür keine Rolle.

Nicht empfohlen NBank-Pfad für Privathaushalte, weil das Programm dafür nicht zugänglich ist. Nicht empfohlen Auftragserteilung vor dem kommunalen und dem KfW-Antrag, weil eine rückwirkende Bewilligung die Ausnahme bleibt. Für Braunschweig 2026 gilt: Förderperiode 2027 vormerken, statt auf eine kurzfristige Bewilligung zu warten.

Häufige Fragen

Gibt es NBank-Förderung für private PV in Niedersachsen 2026?

Nein. Das NBank-Programm „Klimaschutz und Energieeffizienz" ist Stand 2026 für neue Anträge geschlossen und war nie für Privathaushalte konzipiert, sondern für Unternehmen, Kommunen und Institutionen.

Welche Städte in Niedersachsen fördern PV-Anlagen 2026?

Hannover (proKlima DachVollToll), Oldenburg und Osnabrück fördern 2026 klassische Dach-PV-Anlagen, Göttingen fördert Batteriespeicher (KlimaFonds). Braunschweig und Lüneburg fördern 2026 keine Dach-PV-Anlagen mehr: Braunschweig, weil das Gesamtbudget ausgeschöpft ist, Lüneburg, weil das Programm auf Balkonkraftwerke umgestellt wurde.

Ist das Braunschweig-Förderprogramm 2026 noch offen?

Nein, das Budget für 2026 ist ausgeschöpft. Wer in Braunschweig wohnt, plant den Antrag für die Förderperiode 2027 ein.

Gibt es Speicherförderung in Niedersachsen?

Seit dem 1. Juni 2026 hat Göttingen über den KlimaFonds Batteriespeicher mit 100 Euro pro Kilowattstunde, maximal 1.200 Euro, gefördert. Die Mittel waren jedoch bereits wenige Tage nach Programmstart ausgeschöpft. Eine neue Antragstellung ist bis auf Weiteres nicht möglich.

Was passiert, wenn ich erst nach dem Kauf den Förderantrag stelle?

Sie verlieren in der Regel Anspruch auf die Kommunal-Förderung und den KfW-Kredit. Eine rückwirkende Bewilligung nach bereits erteiltem Auftrag ist die Ausnahme, nicht die Regel.

Gilt die Solarpflicht auch für Dachsanierungen in Niedersachsen?

Ja, seit dem 1. Januar 2025 gilt die niedersächsische Solarpflicht sowohl für Neubauten als auch für Dachsanierungen.

Kann ich KfW und kommunale Förderung kombinieren?

Ja. Die Kombination aus KfW 270, Nullsteuersatz und einem Kommunal-Programm ist zulässig, solange beide Anträge vor Auftragserteilung gestellt werden.

Weitere Förderwege

Quellen

  1. [1]NBank, Programmseite „Klimaschutz und Energieeffizienz" (Programmstatus „keine Antragstellung mehr möglich", Zielgruppenbeschreibung), abgerufen 2026-07-05 https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/Klimaschutz-und-Energieeffizienz.html
  2. [2]proKlima, Der enercity-Fonds, „Allgemeine Förderbestimmungen" (Laufzeit proKlima-Förderprogramm 2026 bis 31.10.2026) und „DachVollToll"-Förderseite (100 €/kWp, max. 2.000 €), abgerufen 2026-07-05 https://www.proklima-hannover.de/foerderbestimmungen/allgemeine_foerderbestimmung.php
  3. [3]Stadt Braunschweig, Förderkulisse 2026 (PDF) und Bürgerportal-Meldung „Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen ist bereits ausgeschöpft", abgerufen 2026-07-05 https://www.braunschweig.de/leben/umwelt/foerderprogramme/pdf/2026_Foerderkulisse.pdf
  4. [4]Stadt Göttingen, „Förderung Solaranlagen und Batteriespeicher" (KlimaFonds, 100 €/kWh, max. 1.200 €, seit 01.06.2026, Mittel ausgeschöpft), abgerufen 2026-07-05 https://nachhaltigkeit.goettingen.de/portal/seiten/foerderung-solaranlagen-und-batteriespeicher-900000937-25480.html
  5. [5]Stadt Osnabrück, Programm „Osnabrück saniert" (400 €/kWp ab 8 kWp oder 30 % der förderfähigen Nettokosten, fortgeführt 2026), abgerufen 2026-07-05 https://nachhaltig.osnabrueck.de/de/aktuelles/zuschuesse-fuer-daemmung-und-photovoltaik-ueber-osnabrueck-saniert-antragstellung-ab-6-mai-wieder-moeglich/
  6. [6]Hansestadt Lüneburg, Pressemitteilung „Hansestadt aktualisiert Klimaschutz-Förderprogramme" (PV-Dachanlagen ab 01.01.2026 nicht mehr förderfähig, Balkonkraftwerke 350 €), abgerufen 2026-07-05 https://www.hansestadt-lueneburg.de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/hansestadt-aktualisiert-klimaschutz-foerderprogramme-anschubberatung-wird-fortgefuehrt.html
  7. [7]Stadt Oldenburg, Serviceportal-Dienstleistung „Förderprogramm Photovoltaik" (Stufenmodell nach Anlagengröße), abgerufen 2026-07-05 https://serviceportal.oldenburg.de/buergerservice/dienstleistungen/foerderprogramm-photovoltaik-900000986-0.html
  8. [8]KfW, Programmseite „Erneuerbare Energien, Standard (270)" (bis zu 100 % Finanzierung, Laufzeiten 2 bis 30 Jahre, Antrag über Finanzierungspartner vor Vorhabensbeginn), abgerufen 2026-07-05,)/ https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/Förderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270
  9. [9]Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen, „PV-Pflicht in Niedersachsen" (Solarpflicht seit 01.01.2025 für Neubauten und umfassende Dachsanierungen ab 50 m² Dachfläche, 50 %-Belegungspflicht), abgerufen 2026-07-05 https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/themen/strom/photovoltaik/PV-Pflicht.php
  10. [10]Bundesnetzagentur, EEG-Förderung und -Fördersätze (7,70 ct/kWh Teileinspeisung, 12,22 ct/kWh Volleinspeisung bis 10 kWp, gültig seit 01.08.2026), abgerufen 2026-09-05 https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html
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