Bayern hat keine landesweite Photovoltaik-Förderung für Privathaushalte. Das ist 2026 seit Jahren so, wird in der öffentlichen Diskussion aber regelmäßig falsch eingeordnet. Der Förderhebel für Bayern-PV liegt auf zwei Ebenen: dem Bundespaket (KfW 270, EEG-Einspeisevergütung, 0 Prozent Mehrwertsteuer, Einkommensteuer-Befreiung) und dem kommunalen Mosaik. Fünf bayerische Städte führen 2026 eigene Programme mit Zuschüssen zwischen 100 und 2.500 Euro. Die Recherche lohnt sich, weil ohne Antrag vor Auftragserteilung das Geld verfällt. Stand: 25. Mai 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Keine landesweite Bayern-PV-Förderung für Privathaushalte; Förderhebel liegen auf Bundes- und Kommunal-Ebene.
- Bundespaket 2026: KfW 270 (zinsgünstiger Kredit), Einspeisevergütung 7,78 / 12,34 ct/kWh, 0 Prozent MwSt, Einkommensteuer-Befreiung bis 30 kWp.
- Kommunal-Mosaik fünf Städte: Regensburg, Augsburg aktiv; München FKG seit 31.12.2024 eingestellt; Würzburg neue Periode „Klimaneutral Wohnen" ab Mai 2026; Nürnberg variabel.
- Antrag vor Auftrag ist Pflichtbedingung jeder Kommunal-Förderung.
- C.A.R.M.E.N. als bayerische Beratungsstelle für Förderfragen.
- Stand: 25.05.2026, nächste Prüfung 25.11.2026.
Warum es in Bayern keine landesweite PV-Förderung gibt
Bayern verfolgt seit Jahren die Linie, die PV-Förderung in der Verantwortung des Bundes zu sehen. Das Argument: das EEG und die KfW-Programme deckten den Großteil der Förderhebel ab, eine Doppelförderung würde die Bundesmittel nur regional verschieben.

In der Praxis heißt das: Wer in Bayern eine PV-Anlage baut, hat Zugang zu denselben Bundes-Förderinstrumenten wie in jedem anderen Bundesland. Die zusätzliche Förder-Ebene entsteht ausschließlich auf kommunaler Seite. Dort haben fünf Städte 2026 eigene Programme aufgelegt, der Rest Bayerns verlässt sich auf das Bundespaket.
Das verteilt die Förderung anders, ohne sie insgesamt zu schmälern. Wer in Regensburg, Augsburg oder Würzburg wohnt, kann Bund plus Kommune kumulieren, wie in NRW (Köln, Düsseldorf) oder Baden-Württemberg (kommunale Programme). Wer in der ländlichen Oberpfalz lebt, hat das Bundespaket allein, wie in vergleichbaren Lagen in Hessen oder Niedersachsen.
Was der Bund leistet
Das Bundespaket 2026 besteht aus vier Bausteinen.

KfW-Programm 270 (Erneuerbare Energien – Standard): zinsgünstiger Kredit bis 100 Prozent der Investitionskosten, Laufzeit bis 30 Jahre, Konditionen aktualisiert quartärlich. Wer den Kredit nutzen will, beantragt vor Auftragserteilung über die Hausbank.
Einspeisevergütung 2026: Teileinspeisung 7,78 ct/kWh, Volleinspeisung 12,34 ct/kWh für 10-kWp-Anlagen, Stand zum 01.02.2026, mit Senkung auf rund 7,71 / 12,23 ct zum 01.08.2026. Die Sätze sind für 20 Jahre nach Inbetriebnahme fix. Details in Einspeisevergütung Deutschland 2026.
0 Prozent Mehrwertsteuer seit 2023 (§ 12 Abs. 3 UStG): PV-Anlagen für Wohngebäude unter 30 kWp werden mit Nullsteuersatz geliefert und installiert. Das wirkt wie ein 19-Prozent-Rabatt auf die Anlage.
Einkommensteuer-Befreiung bis 30 kWp: Einnahmen aus Einspeisevergütung und Eigenverbrauch sind bei Anlagen bis 30 kWp einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG).
Diese vier Bausteine wirken in jedem Bundesland gleich, also auch in Bayern.
Kommunal-Mosaik Bayern 2026
Fünf bayerische Städte führen 2026 eigene Förderprogramme. Die Konditionen ändern sich jährlich, manchmal auch unterjährig. Die Stand-Datum-Spalte bleibt entscheidend.

| Stadt | Programm | Größenordnung 2026 | Stand |
|---|---|---|---|
Regensburg | PV-Zuschuss + Speicher | 100 €/kWp, max. 1.500 € | aktiv |
Augsburg | PV ab 1 kWp + Steckersolar | 500 € Anlage, 100 € Steckersolar | aktiv |
Würzburg | „Klimaneutral Wohnen" | neue Periode ab Mai 2026 | aktiv (neu) |
München | Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) | eingestellt 31.12.2024 | nicht aktiv |
Nürnberg | wechselnde Programmlinien | variabel, Stand-Datum-spezifisch | variabel |
Werte als Größenordnung. Wer einen Antrag stellt, prüft die jeweilige aktuelle Richtlinie der Stadtverwaltung. C.A.R.M.E.N. e. V. als bayerische Beratungsstelle pflegt eine konsolidierte Übersicht.
Regensburg
Die Stadt Regensburg fördert PV-Anlagen mit 100 Euro pro Kilowatt-Peak, gedeckelt bei 1.500 Euro pro Antrag. Für eine 6-kWp-Anlage sind das 600 Euro, für eine 10-kWp-Anlage 1.000 Euro, für eine 15-kWp-Anlage greift der Deckel. Speicher werden separat ergänzt; aktuelle Sätze in der Richtlinie. Antrag vor Auftrag ist Pflicht.
Augsburg
Augsburg führt zwei Programme parallel. Erstens: PV-Anlagen ab einem Kilowatt-Peak mit Pauschalzuschuss in der Größenordnung 500 Euro. Zweitens: Steckersolar-Zuschuss von 100 Euro für Balkonkraftwerke. Das Steckersolar-Programm zielt explizit auf Mieterinnen und Mieter, das PV-Programm auf Eigentum.
Würzburg
Würzburg hat zum Mai 2026 die neue Förderperiode „Klimaneutral Wohnen" gestartet. Das Programm bündelt PV, Speicher, Wärmepumpe und Sanierung. Die genaue Förderhöhe je Komponente steht in der Förderbekanntmachung. Stand Mai 2026 sind die Sätze frisch publiziert, der Antrag wird über das Stadtportal eingereicht.
München
Das Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) wurde zum 31.12.2024 eingestellt. Eine direkte Nachfolge-Linie fehlt 2026. Münchner Eigentümer greifen für PV auf das Bundespaket zurück. Ergänzende kommunale Programme (Mieterstrom, Energieberatung) bestehen weiter, betreffen aber andere Gebäude-Aspekte als die PV-Anlage selbst.
Nürnberg
Nürnberg führt 2026 wechselnde Programmlinien, häufig im Rahmen von Klimaschutz-Quartiers-Projekten. Wer in Nürnberg wohnt, prüft den aktuellen Stand beim Umweltreferat oder bei der Energieagentur Nürnberg.
Quartalsupdates zur DACH-Förderlage erscheinen halbjährlich. Der nächste DACH-Drei-Spalter steht hier: DACH-Förder- und Rechtsupdate Q3/2026.
Verfahrens-Reihenfolge
Die Reihenfolge der Anträge ist entscheidend. Wer in der falschen Reihenfolge handelt, verliert Förderung.

Erstens: Bundespaket prüfen (KfW 270 mit Hausbank). Der KfW-Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden. Die Hausbank ist die Antragsstelle, der direkte Weg zur KfW entfällt.
Zweitens: Kommunalantrag parallel bei der Stadtverwaltung. Auch hier gilt: vor Auftragserteilung. Die meisten Städte erkennen den KfW-Antrag als ersten Schritt an und akzeptieren ihn als Beleg der Förder-Absicht.
Drittens: Auftrag erteilen an den PV-Installateur, nachdem die Anträge eingereicht sind. Die formelle Genehmigung der Förderung erfolgt teils nach der Installation, der Antrag selbst muss aber vor dem Vertragsschluss vorliegen.
Viertens: Installation und MaStR-Anmeldung (siehe Balkonkraftwerk anmelden in Deutschland 2026).
Fünftens: Förderauszahlung nach Abschluss und Rechnungsvorlage. KfW-Kredit wird über die Hausbank ausgereicht, Kommunal-Zuschuss vom Stadtamt überwiesen.
Schwellen-Empfehlung „Recherche-Aufwand sinnvoll, wenn …"
| Bedingung | Empfehlung |
|---|---|
Wohnort eine der fünf großen Bayern-Städte, Anlage ≥ 5 kWp, Auftrag nicht erteilt | Kommunalantrag prüfen, Stand-Datum + Budget-Status erfragen |
Wohnort kleinere Gemeinde, eigene Recherche schwer | C.A.R.M.E.N.-Beratung nutzen; meist nur Bundespaket |
Anlage < 5 kWp, Steckersolar | Kommunale Balkonkraftwerk-Programme (Augsburg, Würzburg) prüfen |
Mieter | Halterung, Montage und Anmeldung klären; die Details stehen in den verlinkten Beiträgen weiter unten |
Vermieter / WEG | Mieterstrom-Förderung Bundesseite prüfen |
Auftrag bereits erteilt | Keine Kommunalförderung mehr möglich |
Empfohlen kommunale Recherche bei Wohnsitz in den fünf Förder-Städten plus Anlagengröße ≥ 5 kWp.
Nicht empfohlen Recherche in Gemeinden ohne Programm. Die Suche kostet Zeit, ohne Ergebnis.
Spezialfall Mieter und Mieterstrom
Mieter haben in Bayern wie bundesweit Anspruch auf Zustimmung zur Balkonkraftwerk-Installation nach § 554 BGB. Eine Eigentums-Förderung greift dort allerdings ins Leere: Die Anlage gehört der Mieterin oder dem Mieter, während der Vermieter rechtlich außen vor bleibt, daher fallen Mieter aus den PV-Eigentums-Programmen heraus. Augsburger Steckersolar-Programm und Würzburger Klimaneutral-Wohnen-Programm haben Mieter-Module integriert. Vermieter oder WEG mit Mieterstrom-Plänen greifen auf das Bundes-Mieterstrom-Programm zurück. Bayern verzichtet 2026 auf ein eigenes Mieterstrom-Programm. Die mietrechtliche Seite mit den Schwellen für Statik, Wind und Zustimmung behandelt der Beitrag zu Balkonhalterung und Montage.
C.A.R.M.E.N. als Beratungsstelle
Das Centrale Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk C.A.R.M.E.N. e. V. ist die bayerische Beratungsstelle für nachwachsende Rohstoffe und Erneuerbare Energien. Sie pflegt eine konsolidierte Förderdatenbank für Bayern, beantwortet Anfragen telefonisch und per E-Mail und ist als unabhängige Quelle gut etabliert. Wer unsicher ist, welches Programm im eigenen Ort greift, fragt zuerst dort.
Empfehlung mit Schwelle
Empfohlen Kommunalantrag prüfen, wenn Sie in Regensburg, Augsburg oder Würzburg wohnen und eine Anlage ab 5 kWp planen. Empfohlen Bundespaket allein, wenn Sie in München (FKG ausgelaufen), Nürnberg ohne aktive Programmlinie oder einer Bayern-Gemeinde ohne Förderprogramm wohnen. Nicht empfohlen Auftragserteilung vor Antrag. Alle Kommunal-Programme verlangen den Antrag vor Vertragsschluss. Nicht empfohlen Förderung mit Vorgaben verwechseln. Der MaStR-Eintrag bleibt unabhängig von der Förderfrage.
Grenznähe Österreich
An den Grenzregionen zu Tirol, Salzburg und Oberösterreich wohnen viele Leser, die Vergleiche zur AT-Förderung anstellen. Österreich führt mit dem EAG-Investitionszuschuss eine bundesweite Förderung, die in Bayern fehlt. Die DACH-Vergleichsrechnung läuft aber selten zugunsten eines Wohnort-Wechsels, weil die AT-Strompreise und die abweichende Vergütungslogik die Bilanz verschieben. Details in Balkonkraftwerk anmelden in Österreich und OeMAG-Marktpreis lesen 2026.
Nächster Schritt
Wer die Kommunal-Förderfrage geklärt hat, hält die Stichdaten im Blick, weil Konditionen und Budgets quartalsweise verfallen.
- DACH-Förder- und Rechtsupdate Q3/2026, nächste Stichdaten-Bewegung im Quartalsüberblick.
- Nullsteuersatz: PV-Anlagen bis 30 kWp für Wohngebäude werden mit 0 Prozent Mehrwertsteuer geliefert und installiert (§ 12 Abs. 3 UStG). Das wirkt wie ein Sofortrabatt und braucht keinen Antrag.
- Einkommensteuer-Befreiung: Einnahmen aus Einspeisung und Eigenverbrauch bleiben bis 30 kWp steuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG).
- KfW 270: Zinsgünstiger Kredit bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, Laufzeit bis 30 Jahre — die Konditionen bewegen sich, der Zugang bleibt.
- Einspeisevergütung: 7,78 ct/kWh bei Teil-, 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung für 10-kWp-Anlagen, Stand 01.02.2026.
Häufige Fragen
Gibt es in Bayern keine PV-Landesförderung?
Stand 2026 ja. Bayern verzichtet auf eine flächendeckende Landes-PV-Förderung für Privathaushalte. Spezialprogramme für Landwirtschaft und Gewerbe können davon abweichen.
Wie hoch ist der KfW-270-Zinssatz aktuell?
Wird quartärlich angepasst, im Bereich von rund 4–5 Prozent (Stand Q1/Q2 2026). Die aktuellen Konditionen stehen im KfW-Konditionsblatt.
Was passiert, wenn ich nach Auftrag einen Antrag stelle?
Die Kommunal-Programme lehnen ab. Eine nachträgliche Bewilligung bleibt die Ausnahme.
Kann ich KfW 270 und Kommunal-Zuschuss kombinieren?
Ja. Die Förderbestimmungen erlauben in der Regel die Kombination von Bundes-Förderkredit und Kommunal-Zuschuss.
Was bedeutet die Einkommensteuer-Befreiung praktisch?
Bei Anlagen bis 30 kWp Modulleistung entfällt die Pflicht, Einkünfte aus dem PV-Betrieb in der Steuererklärung anzugeben. Eine eigene Buchhaltung entfällt.
Lohnt sich C.A.R.M.E.N.-Beratung?
Für gezielte Förderfragen ja. Die Beratungsstelle hat einen breiten Überblick und pflegt die Datenbank aktiv.
Bekomme ich Förderung für mein Balkonkraftwerk?
In Augsburg und Würzburg (neue Periode 2026) ja. In den anderen vier Beispielstädten und im Rest Bayerns ist die Antwort meist „nur über das Bundespaket".
Quellen und Stand
Nächste Prüfung dieses Beitrags: 25.11.2026 (halbjährlich, Kommunal-Konditionen-Update).
